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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rene
29.10.2005, 20:02 Uhr

Vorfahrt genommen

Mal eine Frage, ich bin heute mit dem rad unterwegs gewesen. Mir hat ein auto die vofahrt genommen und ich bin reingefahren ( konnte nicht mehr ausweichen ) haben uns jetzt so geeinigt. Aber erst nach drohung das ich die polizei rufe. Jetzt meine Frage, was hätte ihn erwartet wenn ich die polizei gerufen und eine anzeige gemacht hätte ?

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29.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Wenn tatsächlich ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlasen worden wäre vermutlich eine Geldstrafe von 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg, eine Erhöhung des Regelsatzes wäre aufgrund es Unfalls möglich. Zivilrechtlich wäre es wahrscheinlich zu einer Schuldaufteilung gekommen.
Moralisch hätte ich an Deiner Stelle ein Problem damit, ihn jetzt noch anzuzeigen, wenn Ihr Euch so geeinigt hab, abgesehen davon daß nun eine Strafverfolgung ohne weitere Zeugen schwerfallen würde.

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29.10.2005, 21:08 Uhr

Vorfahrt genommen

will ihn ja nicht anzeigen haben uns ja geeinigt. Hätte mich nur interessiert was ihm gedroht hätte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-130

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-021-B

Kinder könnten plötzlich zwischen den Fahrzeugen hervorkommen

Vor Ihnen könnten Fußgänger auf die Fahrbahn treten

Fußgänger warten auf jeden Fall, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 2.6.06-212

nach 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.

Mein Fahrzeug ist durch die Außenspiegel breiter, als in den Fahrzeugpapieren angegeben.

Auf einer Länge von 200 Metern verengt sich die Breite des linken Fahrstreifens.