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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern rene
29.10.2005, 20:02 Uhr

Vorfahrt genommen

Mal eine Frage, ich bin heute mit dem rad unterwegs gewesen. Mir hat ein auto die vofahrt genommen und ich bin reingefahren ( konnte nicht mehr ausweichen ) haben uns jetzt so geeinigt. Aber erst nach drohung das ich die polizei rufe. Jetzt meine Frage, was hätte ihn erwartet wenn ich die polizei gerufen und eine anzeige gemacht hätte ?

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29.10.2005, 20:21 Uhr

zu: Vorfahrt genommen

Wenn tatsächlich ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid erlasen worden wäre vermutlich eine Geldstrafe von 50 Euro und 3 Punkte in Flensburg, eine Erhöhung des Regelsatzes wäre aufgrund es Unfalls möglich. Zivilrechtlich wäre es wahrscheinlich zu einer Schuldaufteilung gekommen.
Moralisch hätte ich an Deiner Stelle ein Problem damit, ihn jetzt noch anzuzeigen, wenn Ihr Euch so geeinigt hab, abgesehen davon daß nun eine Strafverfolgung ohne weitere Zeugen schwerfallen würde.

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29.10.2005, 21:08 Uhr

Vorfahrt genommen

will ihn ja nicht anzeigen haben uns ja geeinigt. Hätte mich nur interessiert was ihm gedroht hätte.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-124

Auf eine Zollstelle

Auf eine gebührenpflichtige Straße

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich Kindern, die auf dem Gehweg spielen. Wie müssen Sie sich verhalten?

Langsamer fahren und bremsbereit sein

Nur kräftig hupen und weiterfahren

Unverändert weiterfahren, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren