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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Andreas Wismann
23.10.2005, 11:00 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

Nein, innerhalb von Ortschaften gibt es kein "allgemeines" Überholverbot.

Wann Überholverbote gelten (Schilder, unklare Verkehrslagen, sonstige Verkehrsregeln...), steht im §5 StVO.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_5.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ps2spieler
26.10.2005, 21:59 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

meines wissens nicht aber überholen tut man innerorts eigentlich nur wenn ein kleiner tracktor Fahradfahrer oder CO unterwegs ist.

Bin aber schon mal bei einen mitgefahren der mit Vereinsbus(VWBus innerots Autos und vorallem LKW überholt hat weil der zimlich schlecht Moterrosiert war)

Aber der fuhr zur der zeit noch ein bischen krank war da auch so 18, 19 aber bin zum Glück nimmer in Jugendmannschaft muss dem sein Fahrstil nimmer vertragen(Bei dem ist es mir auch mal schelcht gegangen wegen Fahrstil war vollkommen nüchtern ein wunder das ich nicht kotzen musste) Der fuhr in der Zone 30 da wo ich wohn immer mit 100 Durch (wennn da ein Kind oder sonst wer auf Staße springt hat derjenige keien chance mehr)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rebell TF
28.10.2005, 15:01 Uhr

zu: Ortstafel = Überholverbot??

Überholen da wo´s erlaubt ist. Jedoch darf die Geschwindigkeit des Überholenden die zulässige Höchsgeschwindigkeit die bekannter Weise in Ortschaften 50 km/h beträgt nicht überschritten werden. Überholverbot ist meist ausgeschildert.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B / 3 Fehlerpunkte

Warum sollen Sie hier besonders vorsichtig fahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.03-101-B

Weil die Fahrbahnoberfläche ungleichmäßig ist

Weil der Gegenverkehr die Kurve schneiden könnte

Weil der Straßenverlauf unübersichtlich ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-107-B

Das Motorrad

Ich selbst

Keiner