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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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04.09.2005, 17:26 Uhr

Noch `ne Frage, Wildschaden

Wenn ich schon einmal beim Fragen bin, stell ich glatt noch eine.

Unser anderer Sohn hatte voriges Jahr einen unangenehmen Kontakt mit einem Reh. Armes Bambie...

...armer Astra.

Da Sohn recht jung, kein Geld, Auto also dementsprechend alt keine Teilkasko, keine Absicherung betreffs Wildschaden.

Wir waren gerade im Urlaub, ein Anruf unseres Sohnes kommt aufs Handy. Jeder, der Kinder hat, weiss, sie fragen nicht, ob`s Wetter stimmt.

Ein Bekannter aus dem Urlaub, der eine Reparaturwerkstatt hat, meinte:

Wenn es kein Hinweisschild auf mögliches Wild gibt und das Wild an Ort und Stelle liegt, braucht man keine Teilkasko.

Wer weiss was dazu? Seinerzeit hatten wir angenommen: Pech, aber kann ja sein, das war falsch.

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04.09.2005, 19:45 Uhr

zu: Noch `ne Frage, Wildschaden

Auch ohne Hinweisschilder hat man besonders in Waldgebieten mit dem Auftreten von Wild zu rechnen. Wer soll denn sonst den Schaden zahlen? Das Tier gehört ja schließlich niemandem.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-005 / 3 Fehlerpunkte

Was gilt unmittelbar vor und auf Zebrastreifen?

Es darf nicht

- überholt werden

- gehalten werden

- geparkt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-131

Auf einen Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen Bahnübergang in etwa 160 m Entfernung