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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

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04.09.2005, 17:26 Uhr

Noch `ne Frage, Wildschaden

Wenn ich schon einmal beim Fragen bin, stell ich glatt noch eine.

Unser anderer Sohn hatte voriges Jahr einen unangenehmen Kontakt mit einem Reh. Armes Bambie...

...armer Astra.

Da Sohn recht jung, kein Geld, Auto also dementsprechend alt keine Teilkasko, keine Absicherung betreffs Wildschaden.

Wir waren gerade im Urlaub, ein Anruf unseres Sohnes kommt aufs Handy. Jeder, der Kinder hat, weiss, sie fragen nicht, ob`s Wetter stimmt.

Ein Bekannter aus dem Urlaub, der eine Reparaturwerkstatt hat, meinte:

Wenn es kein Hinweisschild auf mögliches Wild gibt und das Wild an Ort und Stelle liegt, braucht man keine Teilkasko.

Wer weiss was dazu? Seinerzeit hatten wir angenommen: Pech, aber kann ja sein, das war falsch.

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04.09.2005, 19:45 Uhr

zu: Noch `ne Frage, Wildschaden

Auch ohne Hinweisschilder hat man besonders in Waldgebieten mit dem Auftreten von Wild zu rechnen. Wer soll denn sonst den Schaden zahlen? Das Tier gehört ja schließlich niemandem.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-110 / 3 Fehlerpunkte

Warum sind Motorradfahrer besonders gefährdet?

Weil ihre Geschwindigkeit unterschätzt werden kann

Weil sie leicht übersehen werden

Weil sie bei Unfällen ein höheres Verletzungsrisiko haben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-122

Sie dürfen hier nicht wenden

Sie dürfen hier nicht links abbiegen

Sie befinden sich in einer Sackgasse und müssen umkehren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt