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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Molly
10.08.2005, 10:23 Uhr

Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

Hallo!
Ich möchte meinen Sohn ( 5 Jahre) auf dem Mopedroller mitnehmen. Was muss ich da beachten?
Beiwagen kommt nicht Infrage, dass ist mir zu umständlich. Darf er auch vieleicht vor mir sitzen?
Oder dürfen Kinder nur hinter mir sitzen?
Vielen Dank für eure Meinung

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Driver
10.08.2005, 13:49 Uhr

zu: Dürfen Kinder mit dem Mopedroller mitfahren?

»Ja, aber nur auf dem Fußweg, wenn das Kind das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. (§ 2, Abs. 5)«

Der § 2 Abs. 5 StVO paßt hier aber überhaupt nicht, da dort nur von Fahrrädern die Rede ist. Der TE spricht aber von einem Mopedroller.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-117 / 3 Fehlerpunkte

In einer Straße sind links und rechts neben der Fahrbahn Parkstreifen zum Längsparken vorhanden. Wo dürfen Sie parken?

In Straßen für beide Fahrtrichtungen auch auf dem linken Parkstreifen

In Straßen für beide Fahrtrichtungen nur auf dem rechten Parkstreifen

In Einbahnstraßen auf dem rechten oder dem linken Parkstreifen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-002 / 3 Fehlerpunkte

Kann die Fahrtüchtigkeit schon durch verhältnismäßig geringe Mengen Alkohol beeinträchtigt werden?

Nein, wenn der Alkohol zusammen mit Kaffee getrunken wird

Ja, auch geringe Mengen Alkohol können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen

Nein, geringe Mengen Alkohol haben nie Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit