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05.08.2005, 18:34 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
Soweit ich weiß nein. Eine Bekannte wurde jedenfalls mal mit abgelaufenem TÜV auf nem Supermarktparkplatz "bezettelt". Ob es mit der AU genauso gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen.
A.K.
05.08.2005, 19:32 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
Die Sache ist die:Ich bin mit dem Fahrzeug garnicht gefahren das Fahrzeug stand Monate lang in der Garage und ich kann mir nicht vorstellen das ich dafür AU haben muß.Ich habe es herausgeholt um AU zu machen leider kam die Polizei zuvor.Ich sollte die Prüfung umgehend durchführen und dann auf dem Revier vorführen was ich auch getan habe.Jetzt wollen die mich noch mit einem Bußgeld für eine AU überschreitung von 9 Monaten behängen.Kann sowas rechtens sein?
Chiller
05.08.2005, 20:26 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
TÜV und AU dürfen bei einem angemeldeten Fahrzeug nicht überschritten werden. Und das ist vollkommen unabhängig davon wo sich das Fahrzeug befindet. Das Bußgeld ist also rechtens.
DaRealAd
05.08.2005, 23:48 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
JA, das Fahrzeug darf mit abgelaufener AU auf dem öffentlichen Parkplatz stehen ...
und JA, das Bußgeld darf natürlich trotzdem verhängt werden.
Du hast ja das Bußgeld für die abgelaufene AU bekommen und nicht für das Parken.
Dreizack
06.08.2005, 00:47 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
Unsere Zulassungsstelle handhabt das sogar wie folgt, meldet man ein Fzg. ab, bei dem der Tüv schon einige Monate abgelaufen ist, kriegt man posthum auch noch ein Bußgeld aufgedrückt.
Sowas kam bei dem Roller eines Bekannten vor, passiert ja schon mal daß man, besonders Zweiräder, irgendwo in der Garage zu stehen hat und iregndwann dann halt das Ding doch abmeldet nachdem man drei Jahre nicht damit gefahren ist.
Jedenfalls hat es nichts genutzt zu versichern daß das Gerät die ganze Zeit nicht bewegt wurde.
Da das mit der AU prinzipiell so ist wie mit TÜV kann ich mir die gleichen Konsequenzen vorstellen.
Außer Frage steht aber, daß ein Fzg was im öffentlichen Verkehrsraum steht über entsprechende Plaketten verfügen muß.
sticker
06.08.2005, 23:50 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
Hallo Leute!
Also sehr verwirrend sind die Antworten hier schon.
Richtig ist, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, oder öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen (Supermarkt), müssen AU und TÜV haben!!!!
Falsch sind nur die Maßnahmen, die hier einige ergriffen haben, oder ergreifen!
Chiller
07.08.2005, 10:11 Uhr
zu: Fahrzeug ohne AU auf öffentlichen Parkplatz
@sticker
Du verwechselst STVO mit STVZO. Die STVO findet in der Tat nur im öffentlichen Verkehrsraum Anwendung, nur hat die STVO mit TÜV/AU nix zu tun. Die TÜV-Pflicht ergibt sich aus der STVZO und die ist auch in abgeriegelten Gebäuden relevant.
Wer also sein Fahrzeug angemeldet hat muss es auch regelmässig dem TÜV vorführen. Ganz egal wo sich das Fahrzeug befindet. Eine Unterbringung in einer privaten abgeschlossenen Garage entbindet nicht von der TÜV-Pflicht.