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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:05 Uhr

Wieviele darf ich mitnehmen ?

Hallo, ich habe noch die alte Führerscheinklasse 3 und würde mal wissen wiviele Leute ich in einem Kleintransporter mitnehmen darf. Ich habe schon ein wenig rumgesurft, aber es gibt viele unterschiedliche Aussagen ... Ein Hinweis auf die rechtliche Regelung wäre auch nicht schlecht ;-)

Danke !!!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:30 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Das bedeutet, einen Wagen mit 10 Sitzpläzen darf ich nicht fahrene gal wieviele Personen drin sind und einen Wagen mit 4 Sitzpläzen darf ich aber mit 5 fahren ?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:40 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Danke schön, ich hatte das schon so verstanden, finde es aber irgendwie unlogisch ... egal, vielen Dank für Eure Hilfe

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Donnerstagabend
07.07.2005, 21:50 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Ja, scheint wohl so. Sind denn eigentlich diese Kleinbusse von VW u.s.w. darauf ausgelegt? Sprich, die haben höchstens 9 Sitzplätze?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
08.07.2005, 10:39 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:03 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

soweit ich weiß, darf man auch Fz mit mehr als 9 Sitzplätzen fahren, allerding darf dann außer dem Fahrer nur eine weitere Person mitfahren.

Das nennt sich dann für einen Inhaber der Klasse B "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
08.07.2005, 16:29 Uhr

zu: Wieviele darf ich mitnehmen ?

Eine Ausnahmeregelung für Werkstattpersonal gibt es auch heute noch in der FeV. Dort heißt es: "Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen."

Die zul. Gesamtmasse ist aber immer zu beachten. Und außerdem gilt das nicht für Inhaber der Klasse B, denn dort ist bei 9 Sitzplätzen immer Schluss.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Wie müssen Sie sich verhalten?

Fahrzeugen Vorrang gewähren

Fußgänger auf dem Gehweg vorbeigehen lassen

Regel "rechts vor links" beachten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-009-B

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, weil die Kinder bestimmt stehen bleiben

Mit gleicher Geschwindigkeit weiterfahren, um einen Nachfolgenden nicht zu behindern

Sofort stark bremsen und bremsbereit bleiben

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-102 / 3 Fehlerpunkte

Auf einer Straße mit starkem Verkehr haben Sie sich zum Linksabbiegen eingeordnet. An der Kreuzung merken Sie, dass Sie an sich nach rechts wollten. Wie verhalten Sie sich?

Sie warnen die anderen Verkehrsteilnehmer und biegen dann nach rechts ab

Sie biegen nach links ab und nehmen einen Umweg in Kauf

Sie halten an und versuchen, sich durch Rückwärtsfahren richtig einzuordnen