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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
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Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
01.07.2005, 23:35 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

»Und die wichtigste Frage: Kann man, wenn man jemanden die Vorfahrt gewährt hat auch belangt werden, wenn daraus ein Unfall entsteht? «

Selbstverstaendlich.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
02.07.2005, 13:03 Uhr

zu: Vorfahrt gewähren???

Im Zweifelsfall ist der, dem die Vorfahrt wider den Schildern gewährt wurde, der Gelackmeierte. Denn letztlich sind die Schilder verbindlich, bzw. die Regeln der StVO, und da nützt auch alles Winken nichts :)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101 / 3 Fehlerpunkte

Was wird durch diese Verkehrszeichen angekündigt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-101

Nach 100 m folgt erneut das Verkehrszeichen "Vorfahrt gewähren"

Nach 100 m folgt ein Stop-Schild

Nach 100 m kann ohne anzuhalten weitergefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-106-B

Mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren und warten

Weiterfahren, weil die Fahrbahn nur für den Gegenverkehr gesperrt ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Rechtsabbieger müssen warten

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge