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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
 Dr.Nice
29.05.2005, 19:11 Uhr
Kopie des Fahrzeugscheins?
Hallo,
ist es eigentlich zulässig, statt dem Orginal- Fahrzeugschein lediglich eine Kopie mitzuführen?
Ich glaube es ist zulässig sofern die Kopie beglaubigt ist.
Bei dem örtlichen Car Sharing Anbieter (Fahrzeugvermietung) hier hab ich schon gesehen, dass nur eine Kopie des Fahrzeugscheins in den Fahrzeugen liegt.
Diese Kopie ist allerdings nicht amtlich beglaubigt.
Was würde in disem Fall bei einer Polizeikontrolle passieren?
Grüße
 DaRealAd
29.05.2005, 19:49 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Eine Kopie ist nicht zulässig, egal ob beglaubigt oder nicht. Das hängt vom kontrollierenden Beamten ab, ob er sowas akzeptiert. Ein Verwarngeld von 10 € wegen nichtmitgeführtem Fahrzeugschein wäre rechtens.
 Andreas Wismann
30.05.2005, 07:41 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aha! Jetzt wird mir die Frage überhaupt erst klar!
 Andreas Wismann
30.05.2005, 13:48 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Nur beinahe.
Aber nach dem Frühstück habe ich im Duden das Wort "Polizeikontrolle" tatsächlich gefunden und war dadurch wieder sehr verunsichert.
 Georg_g
30.05.2005, 14:07 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aber nach dem Frühstück habe ich im Duden das Wort "Polizeikontrolle" tatsächlich gefunden und war dadurch wieder sehr verunsichert.
Ich gehe davon aus, dass Kahleberger unverzüglich die Duden-Redaktion über deren Fehler aufklären wird. Es geht ja nun wirklich nicht, eine Verkehrskontrolle einfach Polizeikontrolle zu nennen.
 Andreas Wismann
30.05.2005, 14:35 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Aber ernsthaft:
Wer nur einen fotokopierten Fahrzeugschein vom Mietfahrzeug vorweisen kann, sollte sich im Falle einer Verwarnung direkt an den Vermieter wenden und auf Erstattung pochen. Spätestens auf dem Kulanzwege dürfte dann eine Rückerstattung erfolgen, wenn man nicht klein bei gibt. Am besten, man verlangt den Originalschein oder vermerkt im Mietvertrag "Fahrzeugschein nur in Kopie erhalten".
Für das eigene Auto ist ein Schlüsselmäppchen mit Fach für den Kfz-Schein empfehlenswert. So weiß man immer, dass der Fahrer den Schein dabei hat.
 Chiller
30.05.2005, 14:47 Uhr
zu: Kopie des Fahrzeugscheins?
Nochwas zum Unterschied Polizeikontrolle/Verkehrskontrolle. Kahleberger liegt mit seiner Auffassung falsch.
Eine Verkehrskontrolle hat seine Grundlage im § 36 Abs. 5 STVO. Sie beinhaltet die Kontrolle des Fahrzeuges, der Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen
Eine Polizeikontrolle hingegen legitimiert sich nicht durch die STVO sondern aus dem Polizeirecht. Sie dient ausschließlich der Gefahrenabwehr. Die Polizeikontrolle kann zwar auch im Rahmen des Straßenverkehrs stattfinden, muss aber nicht. Hier wird dann auch nicht die Verkehrstüchtigkeit kontrolliert sondern die Personenidentität festgestellt, eventuell ausländerrechtliche Prüfung durchgeführt und mitgeführte Sachen in polizeirechtlicher Sicht überprüft.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte
Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?
Geschwindigkeit sofort verringern
Warnblinklicht einschalten
Zügig weiterfahren
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-109 / 3 Fehlerpunkte
Etwa 80 m vor Ihnen hält ein Schulbus auf der Fahrbahn. Können daraus Gefahren entstehen?

Ja, weil Kinder nicht immer auf dem kürzesten Weg die Fahrbahn überqueren
Ja, weil Kinder häufig über die Straße rennen, um den Bus noch zu erreichen
Nein, weil an jeder Schulbushaltestelle Schülerlotsen den Verkehr sichern
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-026-B / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie in dieser Situation beachten?

Sie dürfen
- den Bus überholen, solange er noch fährt
- an dem haltenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist
- den Bus so lange nicht überholen, wie er noch fährt
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