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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dörte
22.05.2005, 17:46 Uhr

Auffahren auf Autobahn

Hallo,

habe eine heiße Diskussuion mit meinem Mann, kann mir jemand weiter helfen?
Und zwar, wenn ich auf die Autobahn auffahre und der Beschleunigungsstreifen nicht ausreicht, sollte man dann über den Standstreifen weiter fahren und sich über diesen in den fahrenden Verkehr einordnen oder muss ich stehen bleiben?

Ich sage man sollte weiter fahren!
Vielen Dank, Gruß Dörte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
22.05.2005, 17:53 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Die rechtlich korrekte Variante gemäß StVO wäre es, am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten, und dann aus dem Stand anzufahren wenn Platz ist.
In der Praxis ist es aber tatsächlich meist sinnvoller noch kurz auf dem Standstreifen weiterzufahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dörte
22.05.2005, 18:03 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Hallo,

schönen Dank für die Antwort. Ist ja echt ätzend, habe die Wette verloren!!:-(

Ich hab es in der fahrschule wirklich so gelernt, dass man weiter fährt.

Gruß, Dörte

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
22.05.2005, 18:35 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Kommt oft genung vor, daß die Autobahn zu voll ist, um aufzufahren....
Wenn auch in weiter Ferne keine Lücke in Sicht ist, macht es auch keinen Sinn, Kilometerlang auf der Standspur weiterzufahren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Duff
23.05.2005, 11:11 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

»Ich hab es in der fahrschule wirklich so gelernt, dass man weiter fährt.«

Das hat mein Fahrlehrer auch gesagt. Es entspricht zwar nicht der Stvo, aber es ist auf jeden Fall besser weiterzufahren, als anzuhalten. Er hat sogar gesagt, falls man in der Prüfung auf die Autobahn muss und man einfach nicht in der Länge des Beschleunigsstreifen auf die Autobahn rauffahren soll, soll man den Standstreifen weiterbenutzen solange es nötig ist. Die Prüfung ist deshalb nicht vorbei.

Duff

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23.05.2005, 11:14 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

>Mit einem PKW von 55 bis 230 PS wird es ja möglich sein, im 3. Gang auf mindestens 80 km/h zu beschleunigen und einzufahren - die Lücke entsprechend vorausgesetzt. <

Das ist richtig - mit meinem Corsa komme ich eigentlich auf jedem Streifen auf mind. 100. Man kann allerdings auch das Pech haben, dass man jemanden im einem potenten Auto vor sich hat, der mit 30 durch die Kurve fährt und erst im letzten Drittel des Beschleunigungsstreifens voll beschleunigt. Da hat man dann mit einem schwachen Auto verloren.

Christian

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30.05.2005, 23:52 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

ich bin wohl recht neu hier, muß mich aber doch sehr über gewisse Auslegungen der Bedeutung des Standstreifens wundern. Wieso heißt das Ding denn nun STANDstreifen? Weil man da beschleunigen soll?
Hin und wieder gibt es sogar Einfahrten ohne Beschleunigunsspur, es soll mir doch keiner weißmachen es würde sich nicht irgendwann eine genügende Lücke auftun, neee Leutz , zumal mehrheitlich die auf der Autobahn befindlichen die Absicht des Einfahrenden erkennen und auf den linken Fahrstreifen wechseln.
Den Prüfer möchte ich mal erleben der ein solches wie beschriebenes Verhalten durchgehen ließe.

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31.05.2005, 01:26 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Die aufgeführten Begründungen mögen mit eigenen Erfahrungen durchaus korrospondieren, aus solch subjektiv erlebtem aber eine Erlaubnis oder gar ein Recht abzuleiten ist im mindesten doch etwas abenteuerlich.

Vielleicht vermag folgender Link die Sachlage etwas aufhellen:

http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/urteile/benu
tzung_standstreifen.php

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dani N.
31.05.2005, 01:45 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

ich kann nicht ganz nachvollziehen wo das Problem liegt. Ich fahre seit 1974 Auto, kann mich aber nicht daran erinnern, dass es jemals ein Problem gewesen wäre auf die Autobahn zu kommen. Ich fahre halt zügig im dritten Gang die Auffahrt hoch und passe dann auf dem Beschleunigungsstreifen die Geschwindigkeit dem fließenden Verkehr an. Auch zwischen den LKW's findet sich immer eine Lücke zum einfädeln. In den vergangenen Jahren bin ich manchmal mehrmals täglich auf die Autobahn rauf und wieder runter, oft auf der Münchner Ostumgehung, der A 99. Dort fährt der ganze Transitverkehr Richtung Süden.

Ein Problem auf der Autobahn hatte ich nur mit meinem 125ger Piaggio-Roller. Der geht maximal 105 kmh nach Tacho und da gibts beim auffahren echt Probleme mit der Beschleunigung. Mit so einem Miniding auf die Autobahn zu fahren und dann zwischen zwei LKW einzufädeln ist echt spannend.

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31.05.2005, 01:59 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

da capo,ich habe auch noch keine Stunden warten müssen. Mit dem Roller kann ich ähnliche Erfahrungen bestätigen, allerdings ein Zündapp mit 50 ccm, das sollte man nur auf wenig frequentierten Autobahnen probieren, wenn überhaupt!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Nordhesse
31.05.2005, 13:14 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

*dem Dreizack zustimmt*

Sicher gibt es viele mögliche Situationen die man hier konstruieren kann, allerdings sollte man doch auch mal im Auge behalten welches Forum das hier ist...

Als Fahrlehrer hier wilde Situationsbeschreibungen ohne genaue Rahmenbedingungen zu kommentieren ist doch "recht" fragwürdig.
Die StVO äussert sich nun einmal recht eindeutig, anhalten ist angesagt.
Über Sinn und Unsinn bleibt letztlich dem Gericht zu entscheiden, nicht einem Forum das offenbar auch "Fachleute" dazu verleitet das spekulieren anzufangen...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
31.05.2005, 21:18 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Die eingangs gestellte Frage war doch ob es erlaubt sei in bestimmten Fällen, hier wenn die Beschleunigungsspur angeblich nicht reiche, den Standstreifen weiter als solchen zu nutzen. Ganz einfach und definitiv ist dieses lt. StVO explizit verboten, nicht nur nicht erlaubt.

Was da dann einer meint in einer wie auch immer gearteten Situation als sinnvoller als die Vorschrift zu erachten ist seine Sache, nur sollte er sich dann schon über die Konsequenzen im Klaren sein.

Wenn es doch einer schafft nach zehn oder fünfzig Metern in eine Lücke zu kommen, wird er sich doch vorhalten lassen müssen daß es auch möglich gewesen sein müsse dieses um die Strecke auch früher zu können, notfalls halt zeitlich später, also zu warten bis es ihm gefahrlos möglich ist auf die Autobahn aufzufahren.

Grundsätzlich gilt doch im Straßenverkehr bei unklaren oder Gefahrsituationen zu warten und nicht umgekehrt, oder gibt es ein Gebot/ Vorschrift die besagt man solle sein Heil in der Flucht suchen?

Fahrzeuge der Straßenmeistereien und Einsatzfahrzeuge sind bewußt aus dem Verbot der Benutzung des Standsteifens ausgenommen, diese dürfen dort sogar rückwärts fahren!

Zusammenfassend also, man kann sich jetzt allerhand Situationen zurechtbasten unter deren Bedingungen eine Nutzung des Stanstreifens sinnvoll, zwingend oder sonstwas wäre, es ändert aber nichts an der Tatsache daß es lt. Straßenverkehrsordnung verboten ist.

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01.06.2005, 06:46 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Ich weiss wirklich nicht, was man da soviel diskutiert werden muss, wurde doch eigentlich alles gesagt.

In der Praxis ist das stehenbleiben lebensgefährlich, guckt euch doch mal an, wo die Leute mit ihren Augen sind, wenn sie über die Beschleunigungsspur fahren. Richtig, sie gucken überwiegend nach hinten (Okay, manche fahren auch einfach nach links)...

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01.06.2005, 08:57 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

>mal ehrlich, wie würdet ihr es im "ernstfall" machen? lieber gefahr laufen punkte zu kassieren und ein bußgeld oder hält man sich brav an die verkehrsregeln?
für mich würde sich die frage nicht stellen, ich würde den standstreifen benutzen, auch wenn ich vom rückwärtsrollenden streckenposten hinterhältig niedergemäht werde. ;-) <

Eben, das ist das was ich meine. Reisschüssel hat sowas ähnliches schonmal zum Thema "überholen-überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit geschrieben". Man muss sich bei solchen Dingen doch nicht sklavisch an die STVO halten.

Christian

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01.06.2005, 10:02 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

>würde ich auch nicht tun. aber da gibts ja eben auch noch die "anderen"... :-) na vielleicht haben wir ja glück und irgendwer aus dem forum wir der nächste minister für verkehr *gg*<

Ich!!!

-wer mit weniger als 90 auf eine BAB auffährt wird autmatisch wieder runtergeworfen

-Mindestgeschwindigkeiten:
. 3 spurige BAB bis zu einer gewissen Verkehsdichte mind. 180 auf der linken Spur

- alle 2 Jahre aufeinander aufbauende, eintägige Sicherheitstrainings mit Prüfung am Ende des Tages, nur bei bestehen Verlängerung des FS

-verfügbare Hubschrauber und Videowagen werden gleichermassen zum jagen von Rasern und bremsern eingesetzt


...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Reisschuessel
01.06.2005, 10:17 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

JAU - wenn Du das wirklich so machst, wähl' ich Dich!!!

RS

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnullerbacke
01.06.2005, 10:54 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Ich glaube, dass beides "richtig" sein kann - im Sinne von "der Situation angepasst". Wenn ich sehe, dass nur einige Meter auf dem Standstreifen reichen, um mich einzufädeln, dann mache ich doch keine Vollbremsung! Und wenn ich stehenbleiben würde - dann bin ich doch noch schlechter dran: Da muss ich doch eine Mordslücke abwarten, um aus dem Stand auf die Bahn zu wechseln.
Hier nutzt keine Paragrafenreiterei. Denkt doch mal an das Einschalten der Warnblinker bei Staus: Früher war das VERBOTEN - aber viele machten es trotzdem. Heute ist es erlaubt/erwünscht - weil es SINNVOLL ist.
Manchmal siegt die normative Kraft des Faktischen über die Kümmelspalterei. Gut so.

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01.06.2005, 12:24 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Abschaffung der KfZ-Steuer mitsamt zugehörigem Verwaltungsmist habe ich vergessen. Stattdessen Umlage auf die Mineralölsteuer.

Christian

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dreizack
02.06.2005, 00:31 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

In 23 Jahren Fahrpraxis hatte ich sch drei schwere Unfälle mit Knetköpfen die die StVo nicht so sklavisch befolgten.
Jedesmal mit Verletzungen, einmal sogar richtig schwer als einer meinte mich beim Anfahren vom rechten Straßenrand vom Krad zu schießen.
Auch hatte ich Bekanntschaft mit "einer rollenden Zeitbombe".
Bevor ich mich aber etwas locker mit der StVo auseinandersetzte und den Rollerfahrer gefährdete, war es schon besser daß der andere mir in die Karre fuhr.
Ich war weitaus weniger verletzt als der den ich vom Roller geholt hätte, darauf wäre es hinaus gelaufen wenn ich an bewußter Einmündung mir mancher Denke behufs Weiterfahrt auf Standstreifen zu eigen gemacht hätte.

Wie oft habe ich das schon selbst erlebt wenn einer sich auf dem Beschleunigungsstreifen verschätzt hat und den Standsteifen weiter benutzt hat, irgendwann zieht der entnervt rüber.
Das stellt eine üble Gefährdung dar, deshalb ist das Verbot so abwegig nicht.

Manch einer malt hier Horrorszenarien auf und erhebt diese zum Standard, da liegt das Problem, sicher kann es irgendwo und irgenwann dazu kommen daß eine unglückliche Konstellation die Benutzung für diesen einen Fall rechtfertigt, aber daraus eine allgemeine Empfehlung zu machen halte ich für äußerst fragwürdig.

Mein Automobil ist sicherlich nicht besonders lahm, ein Rennwagen ist es auch nicht, jedenfalls kann der schon ordentlich in die Puschen kommen, wenn es aber nicht langt dann wird halt gewartet.

Ich mußte auch noch nie so lange warten daß mir der TÜV oder die AU abgelaufen wäre und so eilig daß es auf eine oder zwei Minuten ankommt ist doch keiner von uns unterwegs, zumindest sollte es nicht.

Oder fährt hier jemand Sankra? Dann ist das was anderes.

Die Straßenmeistereien fahren nicht aus Blödsinn oder Langeweile auf den Standstreifen rum, die arbeiten da und im Zuge dieser Arbeiten ist es nötig rückwärts zu fahren und für mich auch kein Problem weil ich da ja nicht rumgurke.

Der Standstreifen gehört nun mal nicht zur Fahrbahn und in §2, wenn ich mich nicht täusche, ist es geregelt daß die Fahrbahn zwingend zu benutzen ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
06.06.2005, 10:56 Uhr

Ja, habt ihr sie denn eigentlich noch alle?

... auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten wollen?
Das gibts ja wohl nicht... Das ist lebensgefaehrlich, fuer euch und andere, wenn nicht gar hochgradig kriminell.
Die Leute, die den Beschleunigungsstreifen befahren, beschleunigen dort, und haben ihre Aufmerksamkeit nach links und hinten orientiert, evtl. inclusive Kopfdrehung.
Wenn ihr da stehen bleibt, knallt euch der Hintermann voellig ungebremst ins Heck.
Wenn ihr dann losfahrt, und auf der Autobahn beschleunigt (nach 2 Sekunden ca. 20 km/h (c)Henry), dann haben die Leute die sich an das Rechtsfahrgebot halten, ernsthafte Probleme, muessen voll in die Eisen oder nach links ausweichen (wo ja noch schnellere daherkommen).
Irgendwie klingt mir diese Idee fast nach einer provozierten Massenkarambolage.
Dass auf dem Seitenstreifen mal ein Fahrzeug des Autobahnpersonals sein koennte, kommt mir dagegen reichlich konstruiert vor, und diese Fahrzeuge sind ja deutlich genug sichtbar (orange, mit Blinklichtern). Wer die uebersieht, sollte eh nicht Autofahren.
Und was die StVO betrifft: An dieser Stelle ist sie ganz offensichtlich falsch, wenn es sich nicht sogar um einen Aprilscherz handelt.

Grusz,
FLiszt

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06.06.2005, 11:05 Uhr

Vergiss es...

...eine ähnliche Aussage steht von mir schon weiter oben, den meisten ist es aber wichtiger, die STVO zu befolgen als lebendig auf die BAB zu gelangen.
Auf dem Standstreifen fahren nämlich immer Autos rückwärts und dann sterben Menschen. Die Autos der Autobahnmeisterei tauchen nämlich immer aus dem Nichts auf, die kann man nicht vorher sehen. Oder so ähnlich. Das passiert, wenn man sich nicht sklavisch an die STVO hält.... lol

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern FLiszt
06.06.2005, 11:23 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Aber als selbststaendig denkender Mensch brauch ich mich doch wohl nicht an Gesetze zu halten, die ganz offensichtlich falsch, gefaehrlich, oder ein Scherz sind?
Soweit kommt's noch...

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06.06.2005, 12:14 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

drive, Laderschaden? Mit wieviel Km?

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06.06.2005, 16:37 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

Aso, dann gehts ja. Dachte, dein Lader hätte sich bei der AU verabschiedet...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern neon
06.06.2005, 20:39 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

mir is mal der turbo bei nen tdi auf der autobahn ausgestiegen (vielleicht war auch mehr kaputt, war nich mein auto...), jedenfalls ging selbst vollgas auf der ganz rechten spur nur 80, ich hatte schon angst ob mir nich son lkw hinten reinfährt...

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07.06.2005, 13:03 Uhr

zu: Auffahren auf Autobahn

>kennt hier jemand die AB beim Irschenberg hinter München?<

Kenn ich. Da hat ein gar fürchterlicher Hagelsturm vor einigen Jahren 20.000€ Schaden an meinem Surfequipment, unserem T4 und dem Wohnwagen verursacht :D

>Mit Turbo ists einfach, aufs Gaspedal und er ist im nächsten Moment bei 100 :) <

Jetzt übertreib mal nicht... *g*

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss die Fahrtrichtungsänderung anzeigen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-106-B

Der rote Pkw

Der blaue Pkw

Ich selbst

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei dieser Linie in der Fahrbahnmitte beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-137-B

Sie dürfen die Linie

- nur zum Überholen überqueren

- nicht überqueren oder über ihr fahren

- nur überqueren, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-104

Sie müssen rechts blinken

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