durbanZA
20.05.2005, 21:28 Uhr
zu: Autobahnauffahrt/-abfahrt: Hab ich Vorfahrt?
Drei Arten von Konflikten können in solch einer Situation entstehen:
a) Du möchtest auf der Nebenfahrbahn bleiben, ein anderes Fahrzeug möchte von der Hauptfahrspur auf die Nebenfahrbahn.
b) Du möchtest von der Nebenfahrbahn auf die Hauptfahrbahn, wo sich ein weiteres Fahrzeug befindet, das auf der Hauptfahrbahn bleiben möchte.
c) Du befindest Dich auf der Nebenfahrbahn, ein anderes Fahrzeug auf die Hauptfahrbahn, ihr möchtet beide wechseln, also praktisch in "X"- Form.
Zu a) und b) Hier muß derjenige Vorfahrt gewähren, der den Fahrstreifen wechselt, unabhängig davon, auf welchem er sich zu Anfang befindet. (§ 7 (5) StVO).
Zu c): Beide wollen den Fahrstreifen wechseln. Hier ist die Vorfahrt nicht eindeutig durch die StVO geregelt; d.h. es gilt § 1 StVO = gegenseitige Rücksichtnahme, die beiden Fahrzeugführer müssen sich hier untereinander verständigen.
mfg durban
durbanZA
20.05.2005, 21:37 Uhr
zu: Autobahnauffahrt/-abfahrt: Hab ich Vorfahrt?
Schön, wir sind einer Meinung :)
Georg_g
21.05.2005, 02:26 Uhr
zu: Autobahnauffahrt/-abfahrt: Hab ich Vorfahrt?
Ich bin erstaunt, dass zu einem so einfachen Fall derart viel Mist geschrieben wird. Kahleberger, denk nach, bevor du schreibst!
Der Begriff "Reißverschlussverfahren" passt hier überhaupt nicht. Das Reißverschlussverfahren gilt nur, wenn ein Fahstreifen endet. Das ist hier aber nicht der Fall, denn beide Fahrstreifen führen weiter, wenn auch in verschiedene Richtungen.
Auch die Regelung, wonach der "durchgehende Verkehr" auf Autobahnen Vorfahrt hat, gilt nur auf der Hauptfahrbahn gegenüber dem Beschleunigungsstreifen. Das liegt doch hier nicht mal vergleichsweise vor.
Hier gilt ganz klar, dass Mr. Magic Vorrang hat, weil jene, die den Fahrstreifen von links nach rechts wechseln möchetn, nach § 7 Abs 5 StvO wartepflichtig sind, während Mr. Magic seine Fahrstreifen beibehält.