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09.05.2005, 15:40 Uhr
zu: knöllchen wegen falsch parken
Nur weil es irgendeinem Anwohner nicht passt wie Du geparkt hast, muss es ja nicht falsch sein.
Es bestehen allerdings einige Parkregeln, die keine Verkehrszeichen brauchen. Zu dem ganzen Thema "Ruhender Verkehr" gibt es in einer ordentlichen Fahrschule einen ganzen Abend Theorieunterricht. Das lässt sich hier nicht alles aufzählen.
xgoedex
10.05.2005, 08:31 Uhr
zu: knöllchen wegen falsch parken
»wollt halt nur wissen ob auf einem knöllchen alles aufgelistet wird oder nur ein verstoß.«
Für gewöhnlich nur ein Verstoß, und zwar der Schwerwiegendste. Park- oder Haltverbot gilt für parken am Fahrbahnrand. Wenn das Fahrzeug aber auf dem Gehweg steht, dann gilt dort das Park- bzw. Haltverbot nicht sondern es ist eben "Parken auf dem Gehweg". Das heißt im Umkehrschluß nicht zwangsläufig, dass Halten oder Parken an dieser Stelle am Fahrbahnrand erlaubt sein muß. Es muß auch nicht unbedingt ein Halt- oder Parkverbot ausgeschildert sein, damit es verboten ist.
Zieh dir mal den § 12 StVO rein, dann siehst du klarer ;-)