Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2005, 09:57 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

"nur"...

Im Regelfall wird der Tatbestand nicht als Fahrerflucht angesehen, wenn der Schadensverursacher sich binnen 24 Stunden bei der Polizei meldet /bei Bagatellschäden). Und die sind ja nun vorbei. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann teuer werden...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2005, 10:03 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

@ursprung: Wie kommst Du auf dieses Strafmaß? Mal in den § 142 geguckt?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2005, 10:46 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

es geht... wie gesagt, im schlimmsten Falle droht eine Verurteilung nach § 142 StGB. Allerdings scheint es keinen sehr großen Schaden geben und das Strafmaß wird dementsprechend gering ausfallen.

Du hast geschrieben, im "schlimmsten Falle drohe nur eine Nachschulung und ein Bußgeld".
Dabei droht im schlimmsten Falle sogar eine Bewährungsstrafe. Gut, die wird es hier nicht geben, aber Meistens wird immerhin bei Schäden dieser Größenordnung der Führerschein entzogen und das Bußgeld kann leicht in den mehrstelligen Bereich gehen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
05.05.2005, 11:03 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Jo, da hast Du wohl recht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
05.05.2005, 11:17 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Eine Anzeige wegen Verkehrsunfallflucht wird es auf jeden Fall geben, denn die ist wohl endgültig erfüllt. Auch vor Ablauf der 24 Stunden Frist wäre diese zunächst für die Polizei erfüllt gewesen, da nur das Gericht in solchen Fällen die Strafe mildern kann oder gänzlich von Strafe absehen kann. Das darf die Polizei aber nicht, denn das wäre Strafvereitelung im Amt.

Aku hätte die Folgen also mildern können, wäre er vorher zur Polizei gegangen. Wenn sich kein Geschädigter gemeldet hätte, dann wäre auch die Anzeige den Bach runtergegangen. Denn ohne Fremdschaden keine Unfallflucht.

Der Führerschein wird in der Regel bei einem Fremdschaden ab 1000,- oder 1500,- Euro (bin mir im Moment nicht ganz sicher) vorläufig sichergestellt, bzw. bei Widerspruch beschlagnahmt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.05.2005, 12:29 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Auch wenn es in diesem Fall nicht mehr aktuell ist, will ich mal auf einen häufig verbreiteten Irrtum hinweisen: Die Aussage, dass man generell 24 Stunden Zeit hat, um sich nach einem Unfall zu melden und dann keine Strafe bekommt, ist falsch.

§ 142 Abs. 4 StGB sagt dazu:

"Das Gericht mildert ( ... ) die Strafe oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht."

Es bleibt also zunächst mal eine strafbare Handlung, auch wenn man sich innerhalb von 24 Stunden gemeldet hat. Sieht das Gericht von Strafe ab, dann bleiben die anderen Folgen, wie z.B. Punkte in Flensburg und Entziehung der Fahrerlaubnis, aber bestehen. Mit "Strafe" ist in diesem Zusammenhang nur die Geld- oder Freiheitsstrafe gemeint.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern wanci
05.05.2005, 14:40 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Was kann man den machen, um keine Anzeige zu bekommen? Ist denn ein einfacher Unfall schon eine Straftat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
05.05.2005, 16:16 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

>>Was kann man den machen, um keine Anzeige zu bekommen? Ist denn ein einfacher Unfall schon eine Straftat?<<

nein, aber da er sich in der situation vom unfallort entfernt hat, ohne den kleinen unfall zu melden begeht er ne straftat! wäre er am unfallort geblieben, hätte die polizei gerufen und sich zu der sache bekannt, hätte er garantiert keine anzeige bekommen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern phil_da_king
05.05.2005, 16:58 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

hmm... was meinst du eigentlich mit "in den arsch kriechen"?! hast du den mist gebaut oder die frau? sorry, aber du brauchst dich wirklich nicht zu beklagen, da du unglücklicherweise in einer situation nicht couragiert genug warst, deinen fehler einzugestehen und dafür gerade zu stehenn. natürlich kann ich dich gut verstehen, dass du stark im zweifel warst, aber du hast eindeutig die falsche entscheidung getroffen, die dir letztendlich viel mehr ärger einbringt, als wenn du die polizei gerufen und die angelegenheit mit deinem unfallgegner geklärt hättest. ich kann dir sagen, dass ich auch stinksauer auf jemanden wäre, der etwas an meinem wagen beschädigt hat (und seien es nur schrammen, das ist egal) und dann einfach wegfährt und ich dann damit klar kommen muss. die polizisten haben schon vollkommen recht, dass du dich entschuldigen solltest und das sicherlich ne gute möglichkeit wäre, noch halbwegs glimpflich aus der sache zu gelangen.

wünsche dir trotzdem viel glück und dass es für beide seiten positiv ausfällt!

phil

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
06.05.2005, 11:30 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Also "automatische Anzeigen" gibt es nicht.

Es ist nur so, daß nicht Deine Unfallgegnerin die anklagt, Unfallflucht begangen zu haben, sondern der Staat.

Deine Unfallgegnerin ist nur Zeuge in diesem Verfahren. Sie kann es nicht aufhalten.

Strafverfahren werden (bis auf wenige Ausnahmefälle) immer geführt, unabhängig davon, was die Beteilligten sagen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
06.05.2005, 12:51 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

kann mich durban ZA nur anschließen.

Verkehrsunfallflucht ist ein "Offizialdelikt". Das heißt, es wird "von Amts wegen" verfolgt, unabhängig davon, ob der / die Geschädigte Strafantrag stellt.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
07.05.2005, 13:55 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

"das läuft automatisch da es ein vorsätzliches delikt ist und auch noch öffentlich"


na ja, so ungefähr :)
Es ist ein vorsätzlich begangener Delikt, an dessen Aufklärung ein öffentliches Interesse bejaht wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern xgoedex
11.05.2005, 17:42 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Hab mal recherchiert. Als "bedeutender Sachschaden" gilt in der Regel ein Fremdschaden über 1000 Euro. Diese Grenze ist aber nicht gesetzlich festgelegt, sondern kann von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein.
Bei Unfallflucht mit bedeutendem Schaden gibts dann meistens Führerscheinentzug. Bei geringfügigem Schaden Fahrverbot bis 3 Monate.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Idoru
12.05.2005, 21:14 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

Hey... befinde mich gerade in einer ähnlichen Situation, wie ist die Sache ausgegangen bzw. läuft das alles noch?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dunkeltier
15.05.2005, 05:36 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

aku, du hast es wahrlich nicht anders verdient. Mir hat man auf dem Schotter-Parkplatz vor meiner Haustür vor einiger Zeit mal mein erstes Motorrad umgefahren. Zuerst habe ich dies gar nicht bemerkt, erst als während des Abbiegens der Blinker weiß blinkte merkte ich das was nicht stimmte. Ich mußte zu dieser Zeit immer um 5.00 Uhr zur Arbeit, wo es noch Dunkel war. Wie sich hinterher herausstellte hat ein Arschloch mein Motorrad mit seinen Auto umgefahren, dabei:
* wurde das Gehäuse des rechten Spiegels beschädigt (30 Euro)
* der rechte Motorschutzbügel ist gerissen (60 Euro)
* der rechte vordere Blinker wurde komplett zerstört, der rechte hintere zerkratzt (30 Euro)
* Griff im Arsch (5 Euro)
* Lenker verbogen (? Euro)
* Fronscheinwerferhalterung durch den Blinker eingedrückt (? Euro)
* Auspuff zerkratzt (200 Euro).

Das tolle war, der Fahrer der mein Mopped umfuhr und dann Fahrerflucht beging hat es wieder aufgestellt gehabt. Deswegen habe ich es auch zuerst nicht bemerkt gehabt. Es roch halt nur komisch nach Benzin an diesem Morgen - kein Wunder, mir war dadurch der halbe Tank ausgesuppt. Und die Härte ist, mein Mopped stand auf dem Hauptständer...da ist schon einiges an übermäßigen Schwung vonnöten um die 200-220kg Karre umzufahren. Ich habe Anzeige gestellt, leider wurde der Täter nie gefunden und ich blieb auf meinen Schaden sitzen. Jedenfalls sah man später noch gut sie Spuren im Schotter, wie der Hauptständer eine etwa 20cm lange Spur ließ und wo sich der Lenker eingrub.

Daher ist es mir nur Recht das so Menschen wie dir der Lappen wieder abgenommen wird. Viel Spaß beim Führerscheinentzug und der Nachschulung, du hast es echt nicht anders verdient. Von wegen kleiner Bumms und das merkt schon keiner... Nur weil man Angst hat ein paar Euro mehr an die Versicherung zahlen zu dürfen und etwas Papierkrieg vor sich hat? Pah! Lieber das, als so feige wie du zu sein und nicht zu seinen Taten zu stehen und damit anderen Menschen schädigen.


MfG

Gerrit

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Borsty
15.05.2005, 15:09 Uhr

zu: war dies fahrerflucht????

@ dunkeltier: das ist in deinem Fall wohl damals Pech gewesen das der nicht gefunden wurde deshalb musst du aber andere nicht gleich so anmachen und das schlechteste wünschen nur weil du mal pech hattest.

LG Borsty

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-018 / 3 Fehlerpunkte

Was kann Haschischkonsum bewirken?

Rausch mit Verwirrtheitszuständen und Depressionen

Verbesserte Zeiteinschätzung

Rausch mit gefährlichen Sinnestäuschungen und Herabsetzung des Reaktionsvermögens

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich bei diesem Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-105

Möglichst weit rechts fahren

Geschwindigkeit vermindern

Gleich nach der Rechtskurve kräftig beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich, wenn Sie im Winter in eine so beschilderte Straße einfahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-117

Als Anlieger brauchen Sie auf der Fahrbahn keine besondere Rücksicht auf Wintersportler zu nehmen

Auf Wintersportler achten

Soweit erforderlich, mit Schrittgeschwindigkeit fahren