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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hab-da-mal-ne-Frage
08.04.2005, 14:51 Uhr

Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Hallo,

ich bin heute in einer 30-er Zone zu nah an die parkenden Autos gefahren und hab mir den Spiegel an einem parkenden Auto abgefahren. Ich hab gleich angehalten, wusste aber leider nicht genau, welches Auto es nun genau war. Eine Anwohnerin kam raus und hat erst mal ihr Auto begutachtet, ich habe die Autos, die in Frage kommen, begutachtet. Es war nirgendswo ein Schade, nicht mal mehr ein weggeklappter Spiegel. Mein Spiegel war auch nicht abgebrochen, sondern nur rausgeklickt, er war zwar ab und lag unter einem Auto, aber man konnte ihn wieder reinklicken, daraus schliesse ich, dass die Wucht wohl nicht so stark war.
Die Frau meinte, es wäre besser, wenn ich das der Polizei zu Sicherheit melde. Aber was soll ich denen melden? Es ist nichts passiert und ich weiss nicht mal genau welches Auto es war!
Was meint ihr?
Freue mich über Ratschläge!
Gruss

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
10.04.2005, 18:05 Uhr

zu: Fahrerflucht, wenn kein Schaden vorliegt?

Die "24-Stunden-Regel" (wenn man die so nennen möchte) hast du aber falsch interpretiert. Wenn man sich innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall meldet, dann bleibt das immer noch eine Unfallflucht (im Amtsdeutsch: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort).

Das Gericht mildert in diesem Fall die Strafe oder es kann (!) von Strafe absehen. Bei einer Milderung der Strafe gibt dann z.B. eine geringere Geldstrafe, eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit kürzerer Sperrfrist und 5 Punkte in Flensburg anstatt 7 Punkte.

Keinesfalls ist es aber generell erlaubt, erst mal abzuhauen und sich innerhalb von 24 Stunden zu melden.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-118

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben