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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jon
31.03.2005, 15:21 Uhr

Anhängelast

Darf die im Fahrzeugschein stehende Anhängelast in keinem Fall überschritten werden, oder kann man bei Nichtbefahren von Gefällstrecken größer ? auch mehr anhängen, wenn das zulässige Zuggesamtgewicht nicht überschritten wird?

In meinem Fall:
max.zul. Anhängelast: 2000 kg
Gewicht des Hängers: 2200 kg
Leergewicht Zugfahrz.: 2100 kg
zul.Zugges'gewicht: 4500 kg

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31.03.2005, 16:40 Uhr

zu: Anhängelast

ich meinet natürlich auf Steigungen bezogen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
31.03.2005, 16:56 Uhr

zu: Anhängelast

Nein, die im Schein angegebene Anhängelast gilt für alle Strecken. Es handelt sich hierbei aber um das tatsächliche Gewicht des Anhängers ohne die Stützlast, nicht um das zGG.
Evtl (je nach Fahrzeug) kann es sein dass für niedrige Steigungen/Gefällstrecken (z.B bis 8% oder so) eine höhere Last unten als Bemerkung dabeisteht. Wenn nicht, dann gilt auch im Flachland der oben eigetragene Wert.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-002 / 3 Fehlerpunkte

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Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

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