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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr (- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 Jons3000 
05.02.2005, 16:49 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
Naja wenn es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, ist diese bei grün 100km/h.
Wenn es eine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt dann ist bei Grün die jeweilige Geschwindigkeit max. die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Und bei Rot ist sie 0km/h.
 Schnack
05.02.2005, 17:03 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
hab grad mal im lehrbuch nachgesehen und meinen kumpel google befragt, beide wussten dazu nix... außerdem hätte ich das in der fahrschule gelernt, und ich kann mich an nichts in der richtung erinnern.
 jimmy_18
05.02.2005, 17:21 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
Höchstgeschwindigkeit ist auf Landstrassen 30km/h an Ampeln rot/gelb/grün, Ampeln ohne Grünlicht dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit Schrittgeschwindigkeit passiert werden.
Mach dir nix aus den anderen, die verarschen alle immer nur. :-)
 diezge
05.02.2005, 18:29 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
Hallo jimmy_18,
wo steht das, was Du da schreibst?
Ich habe das so in Erinnerung:
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften gelten 100 km/h. Wenn die Ampel grün zeigt, darf man auch 100 km/h über die Kreuzung fahren. Meißtens ist jedoch eine Beschränkung auf 70 km/h vorhanden. Dann gelten an der Ampel auch 70 km/h.
Von 50 oder 60 km/h oder gar 30 km/h habe ich noch nie was gehört.
Gruß,
diezge
 outperformer
06.02.2005, 10:22 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
An Ampeln gibt es immer eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Hiervon ist nämlich die Länge der Gelbphase abhängig. Bei Tempo 50 beträgt sie drei Sekunden, bei Tempo 60 vier Sekunden und bei Tempo 70 fünf Sekunden. Bei höheren Geschwindigkeiten gibt es keine Ampelregerlung des Verkehrs.
 Snoop
06.02.2005, 12:29 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
warum interessiert dich das eigentlich?? ist doch nicht wichtig!! merk dir einfach nur, dass innerorts grundsätzlich 50km/h ist, und außerorts 100km/h... der Rest regelt die Schilder..
genaudasselbe ist beim Bus.. wenn dieser warnblinklicht anhat, nur mit schrittgeschwindigkeit überholen!! und wer macht das?? NIEMAND!! und warum?? weil´s auch anders geht..
Gruss Ingo
 jimmy_18
06.02.2005, 13:30 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
@ diezge:
Sorry, war ironisch ;-)
IMHO ist eine "GENERELLE Geschwindigkeitsbegrenzung an Ampeln" nicht existent.
Wunder mich immer wieder was so an komischen Ideen alles kursiert. (0,0Promill für Fahranfänger, Kreisverkehr hat generell Vorfahrt, Überholverbot innerorts, etc., um nur ein paar Sachen aus meinem Bekanntenkreis zu nennen)
 durbanZA
06.02.2005, 14:25 Uhr
zu: Höchstgeschwindigkeit
Die Lösung dazu bringt die Straßenverkehrsordnung. Und die sagt dazu: Genau! - Nix.
Das heißt: An Wechsellichtzeichenanlagen gilt die angezeigte Höchstgeschwindigkeit. Die Verwaltungsordnung sieht aber vor, dass bei Lichtzeichenanlagen die angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung auf höchstens 70 km/h zu begrenzen ist.
Ihr werdet in der StVO keinen Paragraphen finden "An Lichtzeichenanlagen gilt eine Höchstgeschwindigkeit."
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-115 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist diese Verkehrszeichen hin?

Auf ein Verbot für Fußgänger und Kraftwagen
Auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte
Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?
Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern
Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen
Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-118 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen neben anderen Fahrzeugen in zweiter Reihe halten?
Taxen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen, wenn die Verkehrslage dies zulässt
Alle Fahrzeuge, wenn das Warnblinklicht eingeschaltet ist
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