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Das FAHRTIPPS-Forum
Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
Couguar
03.02.2005, 15:49 Uhr
Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Hi Leute!
Ich hatte am Dienstag nen Unfall, und bin mir nicht sicher ob ich alleine Schuld bin? Meiner meinung nach habe ich fast keine schuld!
Also ich schreib mal wies gewesen ist:
Ich wollte links auf eine Haubtstrasse abbiegen. Auf der strasse hatte sich aber eine fahrzeugschlange gebildet, die gerade ausfahren wollten, die hatten mich also alle von rechts. ich hab ne ganze weile gewatet bis mich einer rauslies. ich bin dann vor den gefahren, der mich rausgelassen hat und habe geschaut ob von rechts jem. kommt (kam keiner) und dann hab ich einfach nochmal nach links geschaut, aber da hab ich nur das auto halt gesehen was mich rauslies. also dachte ich, ich kann fahren, doch dann kam von links (!!!!!) eine frau die die stehenden autos überholte und an mir vorbeifuhr weil sie am ende der strasse (noch ca. 20m) links abbiegen wollte( da war dann ne links abbigerspur, und eine für rechts und geradeaus, also am ende der strasse mein ich) . da ich aber schon im anfahren war, erwischte ich sie hinten rechts an der tür!!! das ganze geschah in der stadt! und die weiße linie war in der strasse von anfang bis ende kommplett durchgezogen, auser da wo ich abbiegen wollte war sie kurz gestrichelt.
Die polizei meinte mann könne beide Fahrstreifen schon mit jeweils 2 Autos befahren (kommt halt drauf an wie breit die autos sind), da die 2 fahrstreifen sehr breit sind. aber markierungen dafür waren nicht auf der strasse, nur die eine linie!!
WER HAT JETZT SCHULD ???
Marcel87
03.02.2005, 16:24 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
also ich würde sagen du, weil du die vorfahrt missachtet hast. auch wenn dich jemand rauslässt, musst du dich vergewissern, ob nicht doch noch jemand kommt.. nunja, und das hast du nicht RICHTIG getan, also hats geknallt.
durbanZA
03.02.2005, 16:28 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Mal ganz ohne Gewähr:
Strafrechtlich wird auf Euch beide etwas zukommen. Für Dich wahrscheinlich die Missachtung der Vorfahrt, für die Unfallgegnerin das Überholen im Überholverbot.
Zivilrechtlich, also versicherungstechnisch wird es wohl zu einer Teilschuldregelung kommen, tippe mal auf 50/50. Kann man aber so schwer sagen, ohne die Verkehrslage genauer zu kennen.
Wer zivilrechtlich Schuld hat wirst Du ja von der Versicherung mitgeteilt bekommen...
durbanZA
03.02.2005, 19:53 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Wo hab ich denn das behauptet? Es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Georg_g
03.02.2005, 20:30 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Meiner meinung nach habe ich fast keine schuld!
Soweit man das aufgrund deiner Schilderungen beurteilen kann, hast du an diesem Unfall die volle Schuld. Wenn du wegen des Zeichens "Vorfahrt gewähren" wartepflichtig bist, dann musst du alle Fahrzeuge des Querverkehrs durchlassen, auch solche, die gerade überholen.
Wie der Polizist bereits ganz richtig gesagt hat, darf man bei Kolonnenverkehr auch dann zweispurig nebeneinander fahren, wenn keine Fahstreifen mit Linien eingezeichnet sind, siehe § 7 Abs. 1 StVO.
Da die Frau außerdem links abbiegen wollte, muss sie sich zur Fahrbahnmitte hin einordnen, siehe § 9 Abs. 1 StVO. Dabei darf sie selbstverständlich wartende Geradeausfahrer überholen und selbstverständlich behält sie dabei auch ihre Vorfahrt. Dass du also "fast keine Schuld" hast, dürfte hier ein Irrtum sein.
Waechter im All
03.02.2005, 21:06 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Die Frage dürfte wohl eher lauten: Hat DIE FRAU eine Mitschuld oder nicht? Die Hauptschuld hast eindeutig Du! Denn Du hast - wie oben gesagt - die Vorfahrt missachtet (rausgelassen werden hin oder her) und außerdem bist DU in den Wagen der Frau reingefahren, nicht sie in Deinen. Also ist SIE es, die im Prinzip nichts falsch gemacht hat.
durbanZA
03.02.2005, 21:17 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Ihr redet hier über die Zivilrechtliche Seite, und da wird in diesem Fall die Versicherung das 50/50 regeln, denke ich mal.
durbanZA
03.02.2005, 21:54 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Glaub ich nicht, da nur geringer Sachschaden entstanden ist, einigen sich die Versicherungen 50/50, um einem Zivilrechtsstreit zu entgehen. Höre selten von Blechschäden, die nicht 50/50 oder 100/0 geregelt werden...
Waechter im All
04.02.2005, 10:49 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Weil sie ihre versicherungsnehmerin dann hochstufen kann und mehr Geld kriegt.
Das ist doch der übliche Trick: Wenn die Schuldfrage nicht GANZ eindeutig klar ist, versuchen die IMMER, beiden Seiten eine Teilschuld zu geben. Deswegen gibt's ja auch so viele Prozesse.
durbanZA
04.02.2005, 10:57 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
...und weil diese Prozesse soviel kosten, machen die Versicherungen bei kleinen Schäden meistens 50/50, da es sich für beide nicht lohnt, vor Gericht zu gehen. Klar, Thomas?
Waechter im All
04.02.2005, 17:31 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Klar, aber dann bleibt einer von beiden auf "MEHR" Schaden sitzen als der Andere. Und da würde sich ein Prozess schon wieder lohnen. Was man ja vermeinden will als Versicherer.
Nee, die Masche ist uralt. Irgendwann kommt ein Schrieb von der Versicherung, sinngemäß "aus diesem und jenem Grund falsch verhalten, dadurch Mitschuld, gibt nur Teil vom Schaden wieder, unterschreiben Sie HIER und aus die Maus". Und meistens zieht sie auch. Der Großteil der Leute gibt sich damit zufrieden. Es bleiben aber immer noch genug übrig, die deshalb vor den Kadi ziehen. Meistens läuft es dann auf einen Vergleich hinaus: Man kriegt den Differenzbetrag, den man einklagt (zumindest annähernd) raus, wird aber trotzdem hochgestuft. Und wenn man dann geschickt ist und die Versicherung wechselt, ärgern die sich mitunter so tüchtig, dass sie einen unter vorgeschobenen Gründen nicht aus dem Vertrag lassen wollen. Alles schon gehabt ;-)
Waechter im All
04.02.2005, 18:57 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Unfall kann man ja unabhängig von einer Kündigungsfrist die Versicherung wechseln. Bisher war es dabei auch oft so, dass die neue Versicerung - um den Kunden zu kriegen - zu den alten Konditionen versichert hat. Ob das heute noch Praxis ist, weiß ich nicht. Lange nicht mehr das Problem gehabt *tüchtigaufholzklopf*
to
04.02.2005, 21:49 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Zurück zur Ausgangsfrage:
Die Vorfahrt des Querverkehrs besteht auf der gesamten Fahrbahn. Das gilt selbst noch wenn dieser auf der linken Strassenseite überholt.
Warum sollte sich eine Versicherung also zur Zahlung bereit erklären, wenn doch ganz klar der Threaderöffner den Verkehrsverstoss der "Vorfahrtmissachtung" begangen hat?
Wenn die Versicherung der Frau da Zugeständnisse machen würde (was einen Rabattverlust bedeuten würde), würde ich mich an Stelle dieser Frau ganz schleunigst nach einer kompetenteren Versicherung umsehen.
Waechter im All
05.02.2005, 14:02 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
@Thomas R.
Einmal reicht ja wohl, oder? ;-P
Waechter im All
06.02.2005, 15:06 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
kein Wunder, wenn ALLE Versicherungen, von denen ich damals Vergleichsangebote eingeholt habe, dasselbe gesagt haben ;-)
Waechter im All
06.02.2005, 19:24 Uhr
zu: Bin Ich schuld? BITTE UM VIELE ANTWORTEN
Ich sag ja: hab das Problem lange nicht gehabt (und will's auch nicht!). Und um wieder nen Bezug zum Thema herzustellen: Cougar dürfte also auch ein Versicherungswechsel nach diesem Vorfall keine Erleichterung der Konsequenzen bringen (an dr Schuldfrage rütteln wir ja eh nicht mehr).
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte
Womit müssen Sie rechnen?
Personen überqueren vor dem Bus die Straße
Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen
Der Bus fährt plötzlich rückwärts
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte
Wo ist das Parken verboten?
Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird
Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften
Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-007 / 3 Fehlerpunkte
Was soll man beim Tanken beachten?
Keine Kraftstoffdämpfe einatmen
Möglichst randvoll tanken
Nicht nachtanken, wenn der Tank voll ist und die Zapfpistole abgeschaltet hat
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