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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr
jobo
27.01.2005, 11:49 Uhr
Unverschämter Fremdparker auf Anwohnerparkplatz
Servus Leut!
Folgendes Problem: Ich bin stolzer Besitzer eines Anwohnerparkausweises für den ich eine ordentliche Jahresgebühr abdrücke! es befinden sich in unserer Straße 5 AW-Parkplätze die sich eigentlich wunderbar unter den berechtigten Anwohnern aufteilen lassen! Seit jüngerer Zeit verhält es sich nun so, dass ein neu zugezogener Nachbar sein Fahrzeug, trotz mehrmaligen Hinweises dass er auf einem AW-Parkplatz steht, dort abstellt und einem auch noch recht frech (genauer muss ich nicht werden, man kennt den Ton mancher "angenehmer" Zeitgenossen) mitteilt, dass es ihm egal wär´ob er einem den PP wegnimmt, schließlich müsste er doch die strafzettel bezahlen...! Nun hab ich bereits die Verkehrsüberwachung informiert, die mir auch zugesagt haben öfter zu kontrollieren, dass hilft aber auch nix!!! Einzelne Falschparker die nur ein paar Minuten da stehen, weil sie irgendwo nen Brief einwerfen, sind ja fast kein Problem, wenn ich aber wegen dem einen Herrn täglich dreimal 2km im Kreis fahren muss bis ich irgendwo nen PP finde, den ich dann auch noch zahlen muss, dann platzt mir irgendwann der Kragen! Jetzt hab ich auf ner Internet-Beratungsseite gelesen, dass ein AW-Parkplatz gleichwertig wie ein Behinderten-PP zu behandeln ist (von wegen Zusatzschild und so...)! Dies würde bedeuten, dass ich den Kameraden wegschleppen lassen kann und mir die Kohle (die ich fürs abschleppen vorstrecken muss) dann von Fahrzeughalter /-besitzer zurückholen muss!!! Hat da irgendwer Erfahrungen mit! Bin für alle Anregungen dankbar! Damit nicht der falsche Eindruck aufkommt: Ich bin eigentlich sehr verträglich, aber der Kerl ist so frech, dass ich mir das halt nicht gefallen lassen will!!!
Driver
27.01.2005, 14:18 Uhr
zu: Unverschämter Fremdparker auf Anwohnerparkplatz
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 1. Senat, Urteil vom 15. Januar 1990, Az: 1 S 3625/88:
"Ein verbotswidrig auf einem Anwohnerparkplatz abgestelltes Kraftfahrzeug darf auf Kosten des Verantwortlichen auch dann abgeschleppt werden, wenn ein Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird."
Didi
27.01.2005, 14:22 Uhr
zu: Unverschämter Fremdparker auf Anwohnerparkplatz
Wenn, dann dürfen nur die Behörden abschleppen lassen. Privatleute dürfen das nicht veranlassen und würden sicherlich auch kein Abschleppunternehmen finden. Letztere dürfen es auch nur auf behördlicher Veranlassung.
Hier kann man nur die zuständigen Stellen informieren. Das hast du ja schon getan. Mehr kannst du nicht machen.
Bei allem Verständnis für den Ärger muss aber auch klar sein, dass man keinen Anspruch auf einen Parkplatz auf städtischem Boden hat. Anwohnerausweis hin, Anwohnerausweis her. Gerade in Innenstädten gibt es eben mehr Autos als Parkplätze. Da kann es schonmal passieren, dass man erst weiter entfernt etwas findet.
diezge
27.01.2005, 23:25 Uhr
zu: Unverschämter Fremdparker auf Anwohnerparkplatz
Hallo,
wirklich unverschämt so was.
Wenn der Parkplatz für Anwohner mit Parkausweis markiert ist, dann darf da auch kein Fremder parken. Egal welcher Wochentag und egal welche Uhrzeit.
Tipp:
Vielleicht hast Du die Möglichkeit, dort abschließbare Barrieren zum Hochklappen anzubringen. Dann wäre das Problem für immer aus der Welt.
Gruß,
diezge
DaRealAd
27.01.2005, 23:39 Uhr
zu: Unverschämter Fremdparker auf Anwohnerparkplatz
Es handelt sich hier ja soweit ich das verstanden habe, um mehrere Anwohner-Parkplätze auf öffentlichem Grund. Da ist wohl nichts mit abschließbaren Barrieren....
Du hast allerdings mit deinem Ausweis keinen direkten Anspruch auf einen freien Platz. Hast du die Polizei schonmal gerufen, während das Fahrzeug dortstand oder nur mal allgemein angefragt? Wenn der Falschparker öfter nen Strafzettel dran hat oder abgeschleppt wird, wird er sichs wohl anders überlegen. Prinzipiell könntest du auch jedes Mal selber eine Owi-Anzeige an schreiben. Selber Abschleppen darfst du aber nicht.
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-107-B / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie sich einstellen?
Auf einen durch die Polizei geregelten Verkehrsablauf
Auf eine unebene und verschmutzte Fahrbahn
Auf Arbeiter und Baugeräte auf der Fahrbahn
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte
Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?
Motorräder
Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse
Fahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-126 / 3 Fehlerpunkte
Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?
Auf das Ende einer Zone mit einer
- vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit von 30 km/h
- Richtgeschwindigkeit von 30 km/h
- zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
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