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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MikeMoon
15.01.2005, 17:12 Uhr

Parkverbot für LKW - Lieferwagen

Hallo

also schnell zur sache..
Ich arbeite als Kraftfahrer und bin deswegen ständig mit meinem lieferwagen unterwegs und muss ihn auch bei unserer Firma in einer 30 Zohne jeden Tag abstellen.

jetzt habe ich vor kurzem 2 Strafzettel wegen Falschparkens nach hause bekommen.
weil ich in einer parkzone nur für PKW geparkt habe.
habe mir das schild nochmal angeguckt also es ist ein kleines weisses schild mit einem Auto drauf und darüber ein Blaues Parkschild.

so nun zu meiner Frage der Firmen Lieferwagren ist zwar aus Versicherungstechnischen Gründen als LKW angemeldet. ist er aber nich sonst im Strassenverkehr als PKW zu handhaben??
es handelt sich um einen Mercedes Sprinter zulässige Gesamtmasse irgentwas unter 2.8 T

bedanke mich schonmal im Voraus und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Didi
15.01.2005, 17:34 Uhr

zu: Parkverbot für LKW - Lieferwagen

Ausschlaggebend ist der Verwendungszweck und nicht die Eintragung in den Papieren. Das ist bei Sprintern über 3,5t auch für die erlaubte Geschwindigkeit auf Autobahnen wichtig. Du schreibst, dass der Sprinter ein Lieferwagen war und nicht dem Personentransport dient. Daher sind die Knöllchen korrekt.

Hier mal ein Urteilszitat:
»Der Senat hat dabei zunächst klargestellt, dass es für die Einordnung eines Fahrzeuges als Personenkraftwagen bzw. Lastkraftwagen im Sinne der StVO nicht auf die im Rahmen des Zulassungsverfahren nach der StVZO ausgestellten Fahrzeugpapiere (Betriebserlaubnis, Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) ankomme, sondern hierfür allein auf die konkrete Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs abzustellen sei.«
( http://www.autokiste.de/start.htm?site=/psg/0409/3
562.htm
)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich hier verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-006-B

Zügig links abbiegen

Abwarten, bis der grüne Pfeil erlischt

Erst den Gegenverkehr durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-103 / 3 Fehlerpunkte

Welche Bedeutung hat ein Andreaskreuz mit rotem Blinklicht in Form eines Pfeiles nach rechts?

Für geradeaus Fahrende ist das Blinklicht ohne Bedeutung

Das rote Blinklicht hat nur Bedeutung für Schienenfahrzeuge

Rechtsabbieger müssen warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-001 / 3 Fehlerpunkte

An welchen Stellen ohne vorfahrtregelnde Verkehrszeichen gilt die Regel "rechts vor links"?

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

An Grundstücksausfahrten

Am Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs