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Verkehrsregeln, Verhalten im Straßenverkehr

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern benni125ccm
04.01.2005, 21:16 Uhr

Pocket bike

Ich hätte mal eine frage bezüglich der pocket bikes. ich würde meinem sohn gerne eins schenken (14jahre)weis aber nicht wo dieses überall zugelassen ist ausser rennstrecken ? vielen dank

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Joe
05.01.2005, 15:36 Uhr

zu: Pocket bike

Du hast Dir aber schon mal die Preise angeschaut? Sehr großzügiges Geschenk :-)
Herumsägen dürfte Dein Sohn damit: Auf Privatgrund, der nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich ist, also z.B. durch ein Tor abgesperrt sein muß, auf Rennstrecken und bei entsprechenden Pocket-Bike-Veranstaltungen auf speziell dafür abgesperrten Flächen (auch manche Kartbahnen haben entsprechende Angebote). Tabu sind öffentlich zugängliche Parkplätze, Sport- und Spielplätze, Bauernwege oder Panzerstraßen, auch wenn diese noch so leer sein mögen.
Du solltest also schon ein ausreichend großes Privatgründstück haben oder einen Unternehmer kennen, der Euch am WE auf sein abgesperrtes Betriebsgelände läßt. Wenn ausreichend Platz vorhanden ist, sind die Dinger schon sehr lustig - allerdings eigentlich nur zu mehreren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-002 / 3 Fehlerpunkte

In einem Wohngebiet rollt ein Ball vor Ihr Fahrzeug. Wie müssen Sie reagieren?

Weiterfahren, weil Kinder gelernt haben, am Fahrbahnrand stehen zu bleiben

Sofort bremsen, weil Kinder auf die Fahrbahn laufen könnten

Dem Ball ausweichen und weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Gefahren können sich durch Nichtbeachten dieses Verkehrszeichens ergeben?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-109

Das Fahrzeug könnten einen Achs- oder Federbruch erleiden

Das Fahrzeug könnte schleudern und den Gegenverkehr gefährden

Die Ladung könnte beschädigt werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen