DavyB
13.01.2017, 09:16 Uhr
Führerschein A1 - Kennzeichen 79.05
Hallo,
Ich habe mein Französische Führerschein umschreiben lassen.
Mit mein neue Führerschein kann ich 125 ccm Roller fahren.
Ich habe eine Frage über das Gewischt von der Roller. Von die Behörde habe ich ein Papier erhalten wo geschrieben ist:
A1:
- Kraftrad bis 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Was heißt diese Text "Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg" genau?
Hat etwas mit das Gewicht von Fahrzeug zu tun?
Heißt dass der Fahrzeug nicht mehr als 110 kg sein darf mit ein Leistung von 11 kW?
Vielen Dank für eure Antwort und Hilfe
Grüße
Davy
Solek
20.01.2017, 11:47 Uhr
zu: Führerschein A1 - Kennzeichen 79.05
Hey,
das heißt, dass dein Motorrad nicht zu leicht sein darf.
Beispielsweise wenn dein Motorrad 11kw hat darf es nicht leichter sein als 110kg, denn 11kw / 110kg = 0,1 kw/kg
Bei 10kw sinds dann 100kg.
Also das sind immer die Mindesgewichte, schwerer darf es sein, nur nicht leichter.
Fahrmeister
07.02.2017, 19:52 Uhr
zu: Führerschein A1 - Kennzeichen 79.05
Änderungen in der Klasse A1 HUbraum 125 ccm, eine Motorleistung von nicht mehr als 11 KW.Es ist richtig das Verhältnis steht zum Gewicht,aber erst ab dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnis.Vorher erworbene Fahrerlaubnis besteht kein Verhältnis zu Leistung und Gewicht.Durch die Schlüsselzahl hast du eine Leistungsbeschränkung von 0,1 KW/kg.
100 kg die Masse des Fahrzeugs-Motorrad.