Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern imNick
08.07.2014, 16:19 Uhr

Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Hallo!

Ich hatte heute meine Fahrprüfung und habe sie leider nicht bestanden. Ich möchte gerne so schnell wie möglich einen neuen Prüfungstermin - allerdings muss ich bis zum neuen Prüfungstermin 2 Wochen warten. Ich habe auch direkt nach der Fahrprüfung mit meiner Fahrschule geredet und gefragt, ob man mir direkt einen neuen Termin geben kann. Hier wurde mir gesagt ab der 31. KW ist es erst möglich, wegen den 2 Wochen "Wartezeit". Ist der Fristbeginn dann erst ab kommendem Montag? Oder schon ab heute/morgen? Und steht das auch irgendwo, wo man das genau nachlesen kann.

Vielen Dank1

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
10.07.2014, 10:59 Uhr

zu: Nachprüfung in 14 Tagen, Fristbeginn?

Bei "meiner" Fahrschule ist es so,
dass die Fahrschüler 2 Wochen nach dem Nichtbestehen in die nächste Prüfung gehen können.
Bedeutet:
War das Nichtbestehen an einem Montag, dann kommt die nächste Chance am übernächsten Montag.
Vorausgesetzt, es findet sich da ein Termin, der mit Prüfling, Prüfer und Fahrlehrer möglich ist und vorweg eine Nachschulung stattfand..
Prüfplätze werden gebucht und idR schon bei der Buchung -in ihrer Zahl- bestimmten Prüflingen zugeordnet. Die Namensnennung kann später erfolgen.

Wie die Terminplanung "deiner" Fahrschule aussieht, kann keiner von uns sagen. Kümmere du dich vorrangig um die Fahrstunden und sage der Fahrschule Bescheid, wenn du auch kurzfristig in einen freigewordenen Prüfungstermin springen könntest.
Die 2-Wochen-Frist muss aber eingehalten sein.

Viel Erfolg!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie fahren außerorts an diesem Verkehrszeichen vorbei. In welcher Entfernung ist die Gefahrstelle zu erwarten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-101

Zwischen 150 m und 250 m

Zwischen 50 m und 150 m

Zwischen 250 m und 350 m

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-019-B

Der Bus fährt plötzlich rückwärts

Personen rennen von links über die Straße, um den Bus zu erreichen

Personen überqueren vor dem Bus die Straße