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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern belum
02.08.2013, 10:35 Uhr

Prüfungsschein

Moin Leute ich dachte vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich hab gestern meine Prüfung bestanden hab den Schein bekommen. Aber meine Familie hatts geschafft den gleich zu verbummeln. Wie bekomm ich jetzt mein Führerschein?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Wackeldackel
02.08.2013, 13:27 Uhr

zu: Prüfungsschein

Das ist doch nach Jahren endlich mal hier im Forum der klassische Fall "Führerschein verloren"!

Wer aus dem Forum soll denn jetzt Suchen helfen? Da müsstest Du schon mal Koordinaten angeben, wo Dein Haus wohnt......;)

Mal im Ernst: Der kann doch nicht weit weg sein und wenn, dann solltest Du eine Verlustmeldung bei der Polizei oder der Führerscheinbehörde machen und ein Ersatzdokument anfordern.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Peg
02.08.2013, 18:33 Uhr

zu: Prüfungsschein

Wäre nicht auch die Prüfstelle (TÜV, DEKRA) ein Ansprechpartner?
Dort würde ich telefonisch nachfragen.
Der aaP wird den Prüfling vom Vortag ja noch nicht vergessen haben ...   
Und er ist es auch, der die "Zettel" hat.
Wenn er einen von denen mit dem Zusatz "Zweitanfertigung" ausstellt, sollte das nur ein kleines Problem darstellen.
Wobei ein gründliches Suchen wahrscheinlich weniger Aufwand bedeuten, als Polizei und Prüfstelle aufzusuchen.

Viel Finderglück wünsche ich.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-105-B

Vorsichtig links vorbeifahren

Ausreichend Seitenabstand zu Fußgängern einhalten

Den Fußgänger mit dem Mofa durch Hupen auffordern, auf den Gehweg überzuwechseln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-102 / 3 Fehlerpunkte

Zu welchem Zweck darf die Hupe innerorts benutzt werden?

Als Überholsignal

Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-128

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen unbeschrankten Bahnübergang in etwa 240 m Entfernung

Auf einen beschrankten Bahnübergang in etwa 80 m Entfernung