Solek
26.06.2013, 08:34 Uhr
Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.
Hey,
diesmal hab ich eine Frage: Hab mich gestern mit einem Bekannten über die neuen Regeln zum Motorradführerschein, (praktische Prüfung um von A beschr. zu unbeschr.), die seit diesem Jahr gelten unterhalten.
Jetzt kam bei mir die Frage auf, ob ich meinen Führerschein umtauschen muss um die Klasse A unbeschr. zu bekommen, denn ich besitze die A beschr. schon ein paar Jährchen und habe eigentlich keine Lust nochmal eine Prüfung abzulegen.
Weiß da jemand bescheid?
Peg
26.06.2013, 08:39 Uhr
zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.
Du hast dein A-Kärtchen noch nach alten Bedingungen gemacht.
Entsprechend der Besitzstandsregel gilt für dich weiterhin:
Der Aufstieg von A-beschränkt zu A-offen geschieht von allein, durch Ablauf von 2 Jahren nach Beginn seiner Gültigkeit.
Eine neue Prüfung ist nicht notwendig.
Solek
27.06.2013, 21:44 Uhr
zu: Umschreibung Klasse A beschr. => unbeschr.
Dankeschön, hab ich mir auch gedacht, aber man wird dann doch etwas unsicher...