Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte
Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?
Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt
Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind
An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"
Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-002 / 3 Fehlerpunkte
Wann werden im Verkehrszentralregister eingetragene Ordnungswidrigkeiten frühestens getilgt?
Nach fünf Jahren
Nach zwei Jahren
Nach einem Jahr