der schlüter
11.09.2009, 21:05 Uhr
klasse t
mein kumpel sagt zu mir er hat eine erlaubnis von einem bauern bekommen also stimmt das nicht
Ellysa
12.09.2009, 10:09 Uhr
zu: klasse t
@schlüter
So, wahrscheinlich nimmst mir den Kommentar nun übel, aber egal.
Mal ganz abgesehen von der rechtlichen Lage: Ich würde mich bei gesetzlichen Regelungen niemals auf meinen Kumpel verlassen, wenn der dir nicht einen Paragraphen nennen kann. Da sind schon sehr viele Leute auf die Schnauze geflogen. Gut, du hast ja jetzt nichts aufgrund dieser Angabe gemacht und hast dich jetzt nur erkundigt, also ist alles in Butter. Aber Leute reden grad was das rechtliche angeht extrem viel Blödsinn und Halbwissen.
Solek
13.09.2009, 09:16 Uhr
zu: klasse t
Wenn es wichtige Gründe gibt, bspw. die Erkrankung der Eltern können die Behörden die Erteilung an Personen die das Mindestalter noch nicht erreicht haben erlauben
(Befreiung vom Mindestalter für Erteilung der Fahrerlaubnis
(Paragraph 11 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Fahrerlaubnis-Verordnung -FeV-)