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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Rescueflo
30.10.2008, 21:17 Uhr

Traktor mit altem 3er

Hallo zusammen

ich hab mal eine Frage

ich hab 1997 meinen FS gemacht

nach der Umschreibung bin ich im Besitz folgender eingetragener Klassen
B / C1 / BE / C1E / M / L

meine Frage nun - darf ich sofern ich es nachweisen kann, daß ich landwirtschaftlich unterwegs bin einen Traktor mit Höchstgeschwindigkeit über 32 kmh fahren?

ich hörte schon unterschiedliche aussagen - drum meine Frage in diesem Forum.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
30.10.2008, 23:09 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

nein, darfst du nicht
§6 abs 3 fev

mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
31.10.2008, 01:16 Uhr

zu: Traktor mit altem 3er

Das geht schon, da man auf Antrag auch die Klasse T erteilt bekommt, wenn man eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit nachweisen kann. Und mit der Klasse T kannst du dann Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-103 / 3 Fehlerpunkte

Wie soll man schalten, um besonders umweltbewusst und sparsam zu fahren?

So früh wie möglich hochschalten

Gänge bis in den oberen Drehzahlbereich ausfahren und dann schalten

So spät wie möglich zurückschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-001-B

Ich darf vor dem gelben Lkw abbiegen

Ich muss den gelben Lkw durchfahren lassen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie bei diesem Verkehrszeichen beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-010

In dieser Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug mit Schrittgeschwindigkeit fahren

Als Anlieger dürfen Sie in dieser Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen fahren

Diese Fußgängerzone dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug nicht befahren