Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schlatkie
08.09.2008, 22:49 Uhr

Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

Hallo,

ich brauche ganz dringend eure Hilfe.
Mein Mann hat vor paar Wochen auf der Autobahn einen von rechts überholen müssen. Da ihn zuerst einer von hinten ziemlich auf die Pelle rückte. Mein Mann, dann die Spur wechselte. Und der Andere ihn noch zur Seite auf die Leidplanke drängte. Aus Angst, dass er in den vorne dran reinfährt, musste mein Mann auf die Standspur ausweichen und den vorne dran von rechts überholen. Dieser erstattete Anzeige. Jetzt hat mein Mann den Führerschein für min. 6 Monate weg, obwohl es noch nicht zum Gerichtsverfahren kam.
Nun meine Frage, mein Mann ist Kraftfahrer und so verdient er sein Geld. Gibt es ein Gesetz, in dem steht, dass man nur für PKW und nicht für den LKW den Führerschein entzogen bekommt, da wir ansonsten einen sozialen Abstieg haben? Denn ich bin zurzeit nicht voll beruftstätig, da wir zwei kleine Kinder haben.
Für eure Antworten im Voraus besten Dank!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
08.09.2008, 23:45 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

nein, gott sei dank gibt es so ein gesetz nicht.

das würde dann ja heissen, dass jeder der auf seinen führerschein angewiesen ist (um nicht einen "sozialen Abstieg" zu leiden) fahren könnte wie die letzte wildsau.


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern XxPowertrixX
09.09.2008, 01:15 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

nein tut mir leid aber so ein gesetz gibt es nicht. dein mann wird wohl oder übel auf seinen schein verzichten müssen....................

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern calibrafahrer
09.09.2008, 04:25 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

ihr seid echt bescheuert, wenn ich antworten von euch lese! wofür haben wir fahrtipps.de? ihr solltet TE/TS helfen und tipps geben! aber kein wunder ich kenne holger und kahlberger schon lange...

für TS/TE: ich würde einspruch einlegen oder nimm einen fachanwalt für verkehrsrecht!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.09.2008, 12:40 Uhr

Ausnahme einzelner FE- Klassen möglich!

llein wegen des Rechtsüberholens gibt es noch keinen FE- Entzug.

Ich vermute, dass hier gar ein Strafbefehl wegen Gefährdung des Straßemverkehrs gem. § 315c StGB erlassen wurde.
Voraussetzung dazu ist, dass ein anderer durch die Tat konkret gefährdert würde.
Möglicherweise könnte man hieran in einer Hauptverhandlung ansetzen.

Wenn Dein Mann Einspruch gegen den Strafbefehl einlegt, wird die Sache vor Gericht verhandelt. Wenn Dein Mann beruflich auf den FS angewiesen ist, ist vielleicht ein Anwalt nicht das schlechteste, um eben den Nachweis über die konkrete Gefährdung zu erbringen.

Gemäß § 69a Abs. 2 StGB können in Ausnahmefällen einzelne Fahrerlaubnisklassen von der Sperrfrist ausgenommen werden.
Nahezu ausgeschlossen wäre das hier, wenn der Verstoß mit dem LKW passiert wäre.

Über eine solche Regelung kann nur das Gericht entscheiden, demnach ist auch deswegen Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
09.09.2008, 12:52 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

@ durban

die schranken liegen dafür aber sehr hoch, in dem fall (die ehefrau ist berufstätig, also keine absolute existenzgefährdung) ist es m.m. nicht möglich.
aber auf see und vor gericht ist man in gottes hand


mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
09.09.2008, 13:41 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

In Anbetracht der einschneidenden Folgen würde ich es auf jeden Fall versuchen.
Es ist nicht so, dass diese Norm nur alle Jubeljahre mal angewendet wird.
Insbesondere wenn der Ehemann der TE den VErstoß nicht mit der Fahrzeugklasse, die er auszunehmen gedenkt, begangen hat, sollte man es zumindest probieren.

Außerdem sehe ich nach der Schilderung der TE noch keine Grundlage für § 315c StGB. Mag die Schilderung auch gefärbt sein, sind die Anforderungen an einen Nachweis einer konkreten Gefährdung recht hoch.
U.u. könnte vor Gericht eine mildere Strafe rauskommen.

mfG
Durban

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern sebwes
16.09.2008, 00:36 Uhr

zu: Führerscheinentzug wegen Rechtüberholung

also versuchen sollte man es! Außerdem muss ich auch wirklich sagen, dass wenn ein Mensch hier Hilfe sucht, dieser verdammt nochmal ernst zu nehmen ist!! Wenn die Dame jetzt geschrieben hätte, ich bin besoffen in eine Menschenmenge gerast, könnte ich eure Reaktion durchaus verstehen, aber so??
Also ich bitte euch, dieses Thema auch ernst zu nehmen und danke Durban sehr für die Rettung dieses Forums!
Danke

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-101 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen bei "Grün" nach links abbiegen, links neben Ihnen will eine Straßenbahn geradeaus weiterfahren. Was ist richtig?

Gegenseitige Verständigung, weil keine Regel besteht

Sie müssen warten

Die Straßenbahn muss warten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B / 3 Fehlerpunkte

Die Ampel zeigt gelbes Blinklicht. Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-004-B

Mit erhöhter Vorsicht heranfahren, gegebenenfalls Vorfahrt gewähren

Warten bis zu einem Lichtzeichenwechsel

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-008 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einer Reihe parkender Fahrzeuge in den fließenden Verkehr einfahren. Hinter Ihnen parkt ein Lastzug. Wie beurteilen Sie diese Situation?

Das Einfahren ist hier ungefährlich, weil Sie sich im Schutz des hinter Ihnen stehenden Lastzugs befinden

Wegen der verdeckten Sicht können Sie herannahende Fahrzeuge erst recht spät sehen

Wegen der verdeckten Sicht können von hinten herannahende Fahrzeuge Ihr Fahrzeug erst spät sehen