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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ev
21.08.2008, 15:36 Uhr

Mit Klasse T nach Österreich?


hallo,

habe heute die PP für die Klasse T bestanden. Nun meien Frage. Darf ich mit dem FS auch nach Österreich?, Wenn nein, was muss ich machen, damit es geht?, bzw. Was wäre die höchste/normale Strafe hierfür?
Mfg

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
21.08.2008, 21:15 Uhr

zu: Mit Klasse T nach Österreich?

Dient die Fahrt einem forst- oder landwirtschaftlichen Zwecke?

Wenn nein, ist es lediglich fahren ohne FE, ist bloß ne Straftat die einigermaßen teuer wird bzw mit Freiheitsstrafe bewehrt ist.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ev
05.09.2008, 09:18 Uhr

zu: Mit Klasse T nach Österreich?

Ist eigentlich ne "Freizeitfahrt", da ich zu dem Zeitpunkt, wo ich nach ÖE muss, gerade kein andere KFZ zur Hand habe.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-022 / 3 Fehlerpunkte

Worauf müssen Sie innerorts an Kreuzungen und Einmündungen besonders achten?

Kreuzende oder einmündende Straßen können bevorrechtigt sein, obwohl sie schmal und weniger gut ausgebaut sind

An allen Kreuzungen und Einmündungen gilt ausnahmslos die Regel "rechts vor links"

Die breitere Straße ist immer bevorrechtigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-103 / 3 Fehlerpunkte

Was ist Voraussetzung für das Ausscheren zum Überholen?

Dass der Gegenverkehr nicht gefährdet wird

Dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist

Dass der Vorausfahrende rechts blinkt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden