Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HerkulesGT
21.07.2008, 20:53 Uhr

Mofa/Moki

wen ich einen mofaschein habe und ich 16 werde, darf ich dan moki ohne einen für moki bestimmten schein Fahren?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
21.07.2008, 23:45 Uhr

zu: Mofa/Moki

Keine Ahnung was Mokis sind, ein Sulki aber auf jedenfall.

Solltest du aber ein Mokick meinen, für das braucht man einen FÜHRERSCHEIN und nicht dieses läppische Papierchen welches bescheinigt neun von zehn Postautos an der Farbe erkannt zu haben.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
22.07.2008, 12:20 Uhr

zu: Mofa/Moki

mit einer mofa-prüfbescheinigung darsft du alles fahren, was einen hubraum von 50ccm hat, eine höchstgeschwindigkeit von 25km/h und nur einen "sitzplatz" hat

sorry für die komische formulierung ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SusaB-SB
22.07.2008, 13:24 Uhr

zu: Mofa/Moki

kurz und knapp (und zusammengefasst):

nein, darfst Du nicht !

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern vespa-fan
22.07.2008, 16:53 Uhr

zu: Mofa/Moki

hö? das hat doch niemand gesagt!

wenn es sich bei dem begriff "moki" tatsächlich um ein "mokick" handelt, dann könnte Herr Kules dieses rein theoretisch fahren.

wie bereits erwähnt, muss das mokick aber folgende voraussetzungen erfüllen, damit Herr Kules es mit einem mofaschein fahren darf:

-50ccm hubraum
-25km/h maximalgeschwindigkeit
-ein sitzplatz (sprich: sozius mitnehmen verboten)

PS: Fachbegriffe sollten bekannt sein, ansonsten rate ich von einer teilnahme im straßenverkehr dringlichst ab! ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern SusaB-SB
22.07.2008, 19:50 Uhr

zu: Mofa/Moki

@vespa-fan:
selbstverständlich hast Du recht!

Sorry, bin beim Mofa von einem kleinen Krad bis 25 km/h ausgegangen. Also ein Teil bei dem man "nur" eine Fahrerlaubnis und keinen Führerschein braucht. Dann darf das größere Krad nicht gefahren werden. Man braucht einen "echten" Führerschein.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Volltreffer
23.07.2008, 00:08 Uhr

zu: Mofa/Moki

Käse! Für ein Mofettchen braucht man keine Fahrerlaubnis und so nur ist die nicht!

Der Führerschein nämlich dokumentiert lediglich eine vorhandene Fahrerlaubnis!

Für Mofettchen braucht es nur eine Prüfbescheinigung das man so in etwa weiß was ne rote Ampel bedeutet etc.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.03-001 / 3 Fehlerpunkte

Was verlängert den Bremsweg?

Mitführen eines ungebremsten Anhängers

Nasse oder glatte Fahrbahnen

Fahren auf Gefällstrecken

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden