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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern stardust77
12.07.2008, 12:20 Uhr

Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Ich möchte meinen Führerschein machen, bin aber vor ca. 1 einhalb Jahren mit Marihuana an der Grenze aufgefallen. Wie verhält sich das Strassenverkehrsamt in so einem Fall? Bekomme ich dann überhaupt die Möglichkeit meinen Führerschein machen zu dürfen? Oder muss ich zu einem Drogenscreening bevor ich überhaupt zur Prüfung zugelassen werde? Ich danke euch für die Antworten!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern to
12.07.2008, 13:17 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Kommt darauf an, ob das Strassenverkehrsamt davon Kenntnis hat.

Wissen wirst Du erst, wenn Du einen Führerscheinantrag gestellt hast, ob sie ein Drogenscreening verlangen oder nicht.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
13.07.2008, 09:35 Uhr

zu: Btm Eintrag, trotzdem Führerschein?

Jop...
... Du kannst eigentlich nur das "Risiko" eingehen und Dich in der Fahrschule Deiner Wahl anmelden, den Führerscheinantrag abgeben und abwarten.

Risiko, weil Kosten auf Dich zukommen!
Wenn das Straßenverkehrsamt feststellt, daß Du keinen Führerschein machen darfst, ist die Anmeldegebühr und die Antragsgebühr unter Umständen futsch.
Also die Antragsgebühr auf jeden Fall!

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B / 3 Fehlerpunkte

Die Straßenbahn ist an der Haltestelle gerade zum Stehen gekommen. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-020-B

Wenn Sie die Fahrgäste mit der Hupe gewarnt haben und diese daraufhin stehen bleiben

Wenn ein- oder aussteigende Fahrgäste nicht behindert werden

Wenn eine Gefährdung ein- oder aussteigender Fahrgäste ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie erkennen vor sich eine Unfallstelle. Was tun Sie?

Zügig weiterfahren

Geschwindigkeit sofort verringern

Warnblinklicht einschalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-002 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben ein geparktes Fahrzeug beschädigt. Trotz angemessener Wartezeit ist der Geschädigte nicht erschienen. Was müssen Sie tun?

Es genügt, Ihren Namen und Ihre Anschrift einem unbeteiligten Zeugen zu geben

Sie dürfen den Unfallort ohne Weiteres verlassen

Ihren Namen und Ihre Anschrift am beschädigten Fahrzeug hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden