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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tanke
05.05.2008, 15:37 Uhr

mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

bin grade von der polizei rausgezogen worden. ich fahre ein 125ccm roller mit einem 1b führerschein, weil ich dachte, dass das im rahmen der harmonisierung erlaubt ist. auch die umschreibung auf den neuen führerschein und damit A1 läuft grade. die polizei meinte dennoch, dass ich eine anzeige bekomme. bin nun etwas verwirrt!?
den 1b habe ich übrigens seit 20.08.92.

weiß jemand rat?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tanke
05.05.2008, 22:09 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

danke erstmal!

=)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
05.05.2008, 22:33 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

@ Peg: Wie kamst du denn bei deinem ersten Beitrag zu der Schlussfolgerung, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt? In dem von dir zitierten Text heißt es ja schließlich völlig korrekt:

»"Für Besitzer eines Führerscheins der Klasse 1b, früher beschränkt auf 80 ccm Hubraum und maximal 80 km/h, gilt ebenfalls die neue Regelung. Daran hat sich auch mit dem neuen EU-Führerschein nichts wesentliches geändert."«

@tanke: Vorausgesetzt, dass der Roller, mit dem du angehalten wurdest, tatsächlich ein Leichtkraftrad ist (max. 11 kW, max. 125 cm³), hast du nichts zu befürchten. Du darfst auch mit dem alten 1b alle heutigen Leichtkrafträder fahren. Eine Umstellung des Führerscheins ist hierfür nicht nötig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
05.05.2008, 23:32 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

das waren nur die nachwirkungen vom geburtstag.
nochmal herzlichen glückwunsch

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lillie
06.05.2008, 15:43 Uhr

zu: mit 1b Führerschein 125 cmm fahren?

Oh, ich hab´s auch versäumt:
auch von mir nachträglich alles Gute, liebe Peg!

liebe Grüße
Lillie

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-001 / 3 Fehlerpunkte

Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt. Wozu sind Sie verpflichtet?

Sie müssen

- auf Verlangen den Berechtigten Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben sowie Führerschein und Fahrzeugschein (ggf. Betriebserlaubnis) vorweisen

- den anderen Beteiligten angeben, dass Sie an dem Unfall beteiligt sind

- bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-105 / 3 Fehlerpunkte

Was ist über die Geschwindigkeit beim Überholvorgang vorgeschrieben?

Die Geschwindigkeit des Überholenden muss wesentlich höher sein

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden

Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-004 / 3 Fehlerpunkte

Sie wollen aus einem verkehrsberuhigten Bereich in eine Straße einfahren. Von links kommt ein Radfahrer. Wer muss warten?

Beide müssen anhalten und sich dann verständigen

Der Radfahrer muss warten

Sie müssen warten