Kaliumnitrat
14.04.2008, 15:51 Uhr
von A1 zu A ? gesperrt ?
Hallo!
Ich hab da mal ne Frage die warscheinlich nicht so einfach ist!!!
Undzwar hab ich den A1 (80km/h)
Wurde Gestern 18 und somit hab ich automatisch den A(125km/h)
Bin vor einiger Zeit mal gesperrt worden für den Autoführerschein zu machen...(jedoch!!! nicht richtig,Ich wollte meine Laufkarte losschicken und war auf´m Amt und da hat man mir gesagt dass ich von 2004 ab gesperrt bin weil ich damals ((mit 14!)) mit einer 125er gefahren bin...Ich hab keinerlei Post bekommen oder Bescheid dass ich gesperrt bin,...)
Da wollt ich mal Fragen ob ich jetzt 125er Fahren darf?!
Hab angerufen: Polizei
Führerschein-Leitstelle
TÜV
Bürgeramt
und keiner weiß es!
aber thx schomal im vorraus :-)
carhol
14.04.2008, 16:50 Uhr
zu: von A1 zu A ? gesperrt ?
hast du den klasse a1 führerschein noch in der tasche ?
Kaliumnitrat
14.04.2008, 17:23 Uhr
zu: von A1 zu A ? gesperrt ?
Ja,... Den habe ich noch.
Beim abgeben meiner Laufkarte für den Autoführerschein machte man mich auf eine "Sperrung" aufmerksam. Um weiter keine Probleme zu bekommen fragte ich nach wie es sich nun verhält. Eigentlich hat man mir ja den Führerschein nicht abgenommen, d.h. ich darf mein Krad mit 125ccm, 80km/h fahren. Mit dem erreichen meines 18. Lebensjahres tritt doch nur eine "Erweiterung" meiner bereits bestehenden Fahrerlaubnis in Kraft (125ccm, offen)... ???
carhol
14.04.2008, 22:44 Uhr
zu: von A1 zu A ? gesperrt ?
wenn dir keiner die karte abgenommen hat darfst du jetzt die drosselung entfernen, ummelden und gas geben.
Georg_g
14.04.2008, 23:18 Uhr
zu: von A1 zu A ? gesperrt ?
An der Schilderung stimmt mal wieder so einiges nicht. Zunächst mal hast du mit 18 Jahren keine Erweiterung von A1 auf A, sondern deine Klasse A1 bleibt weiterhin die Klasse A1. Du darfst also auch künftig nur Leichtkrafträder bis 11 kW und bis 125 cm³ fahren, nur die Drosselung auf 80 km/h fällt weg. Ohne Drosselung ist das Kraftrad übrigens nicht, wie du schreibst, auf 125 km/h begrenzt, sondern es gibt gar keine Geschwindigkeitsbegrenzung (wobei man aus 11 kW nicht viel mehr als die 125 km/h herausholen kann).
Was die Sache mit der "Sperre" betrifft, solltest du noch mal genauer schildern, was da los war. Wenn du mit 14 Jahren mal schwarz gefahren bist und dann trotzdem mit 16 Jahren die Klasse A1 machen durftest, dann hattest du auch keine Sperre bzw. die Sperrfrist war schon damals beendet. Es ergibt keinen Sinn, dass du damals, mit 16, problemlos die Klasse A1 machen konntest und jetzt mit 18 Jahren Probleme bei der Klasse B bekommen könntest.
Bist du dir eigentlich sicher, dass du überhaupt einen gültigen Führerschein der Klasse A1 hast? Formulierungen wie "Bin gesperrt worden, jedoch nicht richtig" oder "Eigentlich hat man mir ja den Führerschein nicht abgenommen" lassen da gewisse Zweifel aufkommen.