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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ShadowtC
03.08.2007, 01:50 Uhr

Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Moin!

Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein der Klassen 1a und 3, vorher schon 3 Jahre Klasse 4.

Ich will mir jetzt eine größere Maschine mit 50PS zulegen.

Nach altem Recht hätte ich ja nach 2 Jahren und 1000km mit einem Fahrzeug der Klasse 1a meinen Lappen umschreiben lassen können.

Jetzt lese ich aber das ab dem 25 Lebensjahr und min 2 Jahren Klasse A1 (oder wie die beschränkte Version heisst) automatisch die Klasse A greift.

Muss ich also meinen Schein gar nicht mehr umschreiben lassen?? Oder doch weil ich einfach den alten Schein habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnurre
03.08.2007, 02:09 Uhr

zu: Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Guten Morgen, du kannst beruhigt mit deinem FS die Klasse A fahren. Bei den alten FS´en des EG-Modells gilt das Recht der Besitzstandswahrung. In den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinäquivalenzen) ist die Klasse A1 (nach dem 31.12.1989 erworben) aufgeführt und schließt dann die Klasse A(unbeschränkt) ein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen hier parken?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-112

Motorräder

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Fahrzeuge bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-104 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Halten verboten?

Auf Fußgängerüberwegen sowie bis zu 5 m davor

Unmittelbar hinter Fußgängerüberwegen

Über Schachtdeckeln

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weisen diese Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-127

Auf die Richtung, aus der ein Zug kommen kann

Auf einen Bahnübergang in der nach rechts führenden Straße

Auf eine Umleitung, die den Bahnübergang umgeht