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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern ShadowtC
03.08.2007, 01:50 Uhr

Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Moin!

Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein der Klassen 1a und 3, vorher schon 3 Jahre Klasse 4.

Ich will mir jetzt eine größere Maschine mit 50PS zulegen.

Nach altem Recht hätte ich ja nach 2 Jahren und 1000km mit einem Fahrzeug der Klasse 1a meinen Lappen umschreiben lassen können.

Jetzt lese ich aber das ab dem 25 Lebensjahr und min 2 Jahren Klasse A1 (oder wie die beschränkte Version heisst) automatisch die Klasse A greift.

Muss ich also meinen Schein gar nicht mehr umschreiben lassen?? Oder doch weil ich einfach den alten Schein habe?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern schnurre
03.08.2007, 02:09 Uhr

zu: Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?

Guten Morgen, du kannst beruhigt mit deinem FS die Klasse A fahren. Bei den alten FS´en des EG-Modells gilt das Recht der Besitzstandswahrung. In den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinäquivalenzen) ist die Klasse A1 (nach dem 31.12.1989 erworben) aufgeführt und schließt dann die Klasse A(unbeschränkt) ein.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.09-101 / 3 Fehlerpunkte

Was kann bei mehrspurigem Abbiegen zu besonders gefährlichen Situationen führen?

Fahrstreifenwechsel während des Abbiegens

Zu schnelles Fahren

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.16-101 / 3 Fehlerpunkte

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Als Warnsignal

Als Rufzeichen

Als Überholsignal

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-002 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich gegenüber Fußgängern, welche die Straße überqueren, in die Sie einbiegen wollen?

Auf die Fußgänger besondere Rücksicht nehmen, nötigenfalls warten

Nur dann warten, wenn Fußgänger einen gekennzeichneten Überweg benutzen

Zügig weiterfahren, weil Fußgänger auf einbiegende Fahrzeuge Rücksicht nehmen müssen