ShadowtC
03.08.2007, 01:50 Uhr
Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?
Moin!
Ich habe seit 11 Jahren den Führerschein der Klassen 1a und 3, vorher schon 3 Jahre Klasse 4.
Ich will mir jetzt eine größere Maschine mit 50PS zulegen.
Nach altem Recht hätte ich ja nach 2 Jahren und 1000km mit einem Fahrzeug der Klasse 1a meinen Lappen umschreiben lassen können.
Jetzt lese ich aber das ab dem 25 Lebensjahr und min 2 Jahren Klasse A1 (oder wie die beschränkte Version heisst) automatisch die Klasse A greift.
Muss ich also meinen Schein gar nicht mehr umschreiben lassen?? Oder doch weil ich einfach den alten Schein habe?
schnurre
03.08.2007, 02:09 Uhr
zu: Seit 11 Jahren: Klasse 1a, muss ich neuen Schein haben?
Guten Morgen, du kannst beruhigt mit deinem FS die Klasse A fahren. Bei den alten FS´en des EG-Modells gilt das Recht der Besitzstandswahrung. In den Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung (Führerscheinäquivalenzen) ist die Klasse A1 (nach dem 31.12.1989 erworben) aufgeführt und schließt dann die Klasse A(unbeschränkt) ein.