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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Sunrise
23.05.2007, 14:56 Uhr

Fahrerflucht in Probezeit....

Hi,
ich hab ein kleines Problemchen... und zwar hab ich gestern beim ausparken irgendwie einen Zaun erwischt und leicht eingedrückt.
Das hab ich echt nicht gemerkt, sonst wäre ich sofot ausgestiegen und zum Besitzer gegangen, somit hätte ich mir auch einigen Ärger erspart...
Am selben Tag kamen jedenfalls noch Polizisten vorbei und haben meine Personalien und Aussage aufgenommen.
Der Schaden ist echt nicht groß, beim Besitzer war ich nach dem Besuch der Polizei auch noch um ihm meine Adresse wegen der Rechnung zu geben. Anzeigen will er mich nicht, aber nachdem er die Polizei deswegen angerufen hat, weil er mein Kennzeichen von einer Zeugin bekommen hat, geht das jetzt an die Staatsanwaltschaft.
Der eine Polizist konnte mir ungefähr keine Angaben dazu machen was jetzt auf mich zu kommt.
Jetzt hab ich aber angst, dass mir mein Führerschein, den ich seit fast einem Jahr hab, abgenommen wird, ich eine Nachschulung machen muss oder sonst irgendwas passiert...
Könnt ihr mir weiterhelfen??
sag jetzt schon mal danke....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
23.05.2007, 20:55 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

mit etwas glück und einem netten staatsanwalt kommst du mit einer geringen geldstrafe und aufbauseminar und 4 jahren probezeit davon.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Drummer
25.05.2007, 08:15 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

Ich weiß nur eines. Man kann nur vor etwas flüchten, was einem Bewußt ist!
Wenn Du also wirklich nicht gemerkt hast, daß Du den Zaun "gerammt" hast und die Zeugin daß bestätigen kann, wüßte ich nicht, wofür man Dich verurteilen sollte.
Außer natürlich für den Schaden!

Aber als Beispiel, mir ist ein Fall bekannt, da hat ein LKW-Fahrer, unwissentlich und ohne es zu merken einen Rollerfahrer, auf der Autobahn, von der Fahrbahn "geschubst".
Der LKW-Fahrer wurde 300 km später von der Polizei gestellt.
Da es offensichtlich war, daß er von dem Unfall nichts mitbekommen hatte, wurde das Verfahren, wegen Fahrerflucht sofort eingestellt und er mußte nur für den Schaden aufkommen, den er dem Rollerfahrer zugefügt hatte.

Also ... sprich daß mal mit Deinem Anwalt durch ... ich nehme an, daß Du als Fahranfänger verkehrsrechtschutzversichert bist...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern geber51
12.06.2007, 18:52 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

hey
ich hätte da ein paar fragen an euch .
ich hab meinen führerschein verloren weil ich einem anderen aufs auto gefahren bin un dann abgehauen bin . polizei kam zu mir heim un nahm mir den führerschein ab das übliche halt . sachschaden betrug 1400 euro . mit was muss ich jetzt rechnen weil ich in knapp einem monat verhandlung hab . nachschulung oder sogar MPU?? führerschein komplett neu machen ??? danke

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lambo-Benni
12.06.2007, 19:10 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

Der Name ist Programm, aber das haben wir ja in Deutschland hinter uns!

Ich denke, was noch passiert wird sich dann in einem knappen Monat ergeben.

Aber wieso verursachst Du einen Sachschaden von 1.400 € und haust einfach ab? Sowas kann ich einfach nicht tolerieren!

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern trexer
12.06.2007, 20:50 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

Meist gibt es auch Sozialstunden bei Fahrerflucht. Bei Schülern besonders anstelle einer Geldstrafe. Jedenfalls kenn ich welche denen das bei Fahrerflucht so gegangen ist. Führerschein blieb dabei unberührt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
12.06.2007, 23:23 Uhr

zu: Fahrerflucht in Probezeit....

Da kann ich Benni nur bepflichten. Es ist wirklich eine Frechheit durch seine eigene Inkompetenz einen Schaden zu verursachen und den Betroffenen auch noch auf dem Schaden sitzen zu lassen.

Das sollte mal jemand mit dir machen. Dann ist das Geschrei wieder groß.

Also warte den Monat lang ab und lebe mit der Strafe. Hast sie dir redlich verdient.

Jan

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.43-101 / 3 Fehlerpunkte

Worauf können rot-weiße Warntafeln an Fahrzeugen hinweisen?

Auf einen Anhänger, der innerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Fahrbahn abgestellt ist

Auf ein Gefahrgutfahrzeug

Auf ein Fahrzeug mit Überbreite

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014 / 3 Fehlerpunkte

Was haben Sie bei diesem Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-014

Sie dürfen halten, um Mitfahrer aussteigen zu lassen

Sie dürfen halten zum Be- oder Entladen

Sie dürfen nicht halten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123 / 3 Fehlerpunkte

Was sagt Ihnen dieses Verkehrszeichen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-123

Die empfohlene Mindestgeschwindigkeit beträgt 60 km/h

Die Geschwindigkeit von 60 km/h ist in jedem Fall unbedenklich

Es darf nicht schneller als 60 km/h gefahren werden