moe2020
27.03.2007, 21:51 Uhr
Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
Hi!
Ich bin jetzt 16.5 Jahre alt und darf ja nach neuem recht in Baden-Würtemberg schon mit 16.5 den autoführerschein machen und mit 17 mit nem erwachsenen fahren.
Kann ich dann auch mit 17 Motorrad fahren mit jemand hinten drauf? =)
Oder kann ich den Mororradführerschein wenigstens mit 16.5 machen oder muss ich da bis 17.5 warten?
Ps2spieler
27.03.2007, 21:57 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
Nö, den begleitendes Fahren Schein gibts nur für PKW. Was soll der Mitfahrer hinter auf dem Motorrad denn machen der sieht weder auf Verkehrsgeschehen noch auf den Tacho oder sonst was.
moe2020
27.03.2007, 22:06 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
und kann ich den Mororradführerschein mit 16.5 machen?
carhol
27.03.2007, 22:09 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
mit 16,5 kannst b17(mit den eingeschlossenen klassen) oder a1 machen. mehr nicht.
holger
deMario
27.03.2007, 23:34 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
warum solltest du Motorrad fahren dürfen mit 17 mit ner Begleitperson, ich mien Motorrad ist schon ohne Begletung gefährlich genug. Mit Beifahrer wirds noch schwieriger und in nem ERxtremfall wird dir die begleitperson nicht helfen können wenns kracht.
mfg demario
bs01
28.03.2007, 01:03 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
@demario:
reg dich doch nicht so auf, da kommen ja die ganzen buchstaben durcheinander...
tolu
28.03.2007, 17:15 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
"Auf einem Motorrad kann keine Kommunikation zwischen Fahrer und Begleitperson stattfinden, und wenn, dann nur mit hohem, technischen Aufwand. Daher gibt es nur die Möglichkeit, mit 17 die Fahrerlaubnis für die Klasse B zu erlangen. "
mit 18 ist die kommunikation auf dem motorrad dann sicher wesentlich besser.....?
Lothar
28.03.2007, 18:13 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
@tolu
»mit 18 ist die kommunikation auf dem motorrad dann sicher wesentlich besser.....?«
Mit 18 ist sie nicht mehr notwendig. Oder war das etwa polemisch gemeint?
@sanny89
»dann nenn mir mal bitte den § der der Begleitperson verbietet zu schlafen... «
Im Falle eines Unfalls wird es ein Richter sehr wohl verstehen, die Verantwortung, die eine Begleitperson hat, zu benennen. Nicht jede Pflicht, die man im Zusammenleben in der Gesellschaft hat, ist auch in Stein gemeißelt.
Gruß
Lothar
minho
31.03.2007, 17:25 Uhr
zu: Mororradführerschein mit 17? W I C H T I G
@ Kahleberger:
Auto = Abk. für Automobil = PKW
deMario
01.04.2007, 10:01 Uhr
@sanny 89
im Auto kann und darf mir auch keiner "helfen", wenns kracht...
Sorry hatte mich falsch Ausgedrückt, ich meinte die Begleitperson kann mehr oder weniger Eingreifen wenns zu einer gefährlichen Situation kommt indem sie den Lenker greift oder "korrigiert" auch wenns natürlich ("verboten") sit. Beim Motorrad kann Begleitperson nichts tun und zu zweit auf einem Motorrad zu sitzen klar kann man sivh verständigen durch technischen Aufwand, aber ich sehe es mal wieder als ünötig das man wegen 12 Montaen seis im auto oder "auf motorrad" ne begleitperson bracuht wenn man ne praktische und theoretische Prüfung absolviert hat wie ein 18 jähriger. Aber das Gestzt ist nun mal so und es ist so fertig
mfgdemario