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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern forum-leserin06
14.02.2007, 11:27 Uhr

Probezeitbeginn bei FS mit 17

Hi!

Hab letztes Jahr am 13. April meinen FS mit 17 gemacht und da eben am selben Tag meine Bescheining beim Landratsamt abgeholt. Mein Lehrer wusste damals selbst noch nicht genau, ob nun meine 2 Jahre Probezeit am 13.4.06 in Kraft getreten sind oder ob die 2 Jahre erst ab meinem 18. Geburtstag begonnen haben? Sonst wäre ja praktisch am 13. April diesen Jahres schon ein Jahr Probezeit um.

Danke für die Antworten.

LG

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14.02.2007, 12:03 Uhr

zu: Probezeitbeginn bei FS mit 17

deine pz hat am 13.04.06 begonnen und ist am 14.04.08 0 uhr zu ende.
es sei den, du begehst einen a oder mindestens 2 b-verstösse.

holger

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036 / 3 Fehlerpunkte

Wie verhalten Sie sich?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-036

Blickkontakt aufnehmen

Den Mann die Straße überqueren lassen

Anhalten

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135 / 3 Fehlerpunkte

Was ist in der hier beginnenden Zone erlaubt?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-135

Das Halten zum Be- oder Entladen sowie zum Ein- oder Aussteigen

Das Halten bis zu 3 Minuten

Das Parken, wenn eine Parkscheibe benutzt wird

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-004-B

Beiden Fußgängern das Überqueren ermöglichen

Vor dem entgegenkommenden Fußgänger durchfahren, weil dieser wartepflichtig ist

Weiterfahren, weil beide Fußgänger Sie vorlassen müssen