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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tantchen
20.12.2006, 18:05 Uhr

Fahrzeugbrief?!

Hallo alle zusammen!

ich habe jetzt seit ein paar tagen meinen führerschein und muss mir nun das auto mit meiner mutter teilen..
einen führerschein haben wir nun zwar beide aber natürlich keinen fahrzeugschein..
da unser auto kein handschuhfach besitzt, ist es blöd den fahrzeugbrief dort auszubewahren.
damit wir beide beruhigt fahren können, such ich jetzt möglichkeiten die uns hier weiterhelfen. ich hab mal gehört es reicht auch eine kopie des fahrzeugscheins dabei zu haben. stimmt das?

danke schon mal im voraus
lg
euer tantchen

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern carhol
20.12.2006, 18:32 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

nein, das reicht nicht.

holger

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.12.2006, 19:28 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Ich habe auch immer nur eine Kopie dabei und die Polizisten waren damit bisher immer zufrieden und haben nie was gesagt.
Wie das rechtlich ist weiß ich nicht, aber in der Praxis hatte ich noch nie Probleme mit ner Kopie

Jan

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern jules17
20.12.2006, 19:35 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Ist die Rede vom FahrzeugBRIEF oder FahrzeugSCHEIN?

hier besteht ein entscheidender Unterschied!

Den FahrzeugSCHEIN muss man dabei haben,
den FahrzeugBRIEF nicht, und den sollte man sogar daheimlassen, da dieser eine Art Besitzurkunde darstellt...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
20.12.2006, 19:43 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Ich meinte den Fahrzeugschein, war mal davon ausgegangen dass der gemeint ist, weil man ihn ja wiie du sagst mitführen sollte.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
20.12.2006, 20:48 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

du musst doch den fahrzeugbrief nicht dabei haben wenn du auto fährst, lediglich den fahrzeugschein oder zulassungsbrief teil 2 genannt



mfg demario

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern bs01
20.12.2006, 21:54 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

@demario:

Wenn du schon belehrst, dann bitte richtig.
Es muß heißen:
Zulassungsbescheinigung Teil I (diese entspricht dem früheren Fahrzeugschein) bzw.
Zulassungsbescheinigung Teil II (entspricht dem früheren Fahrzeugbrief)

gruß
bs01

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
20.12.2006, 22:22 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Leg den Fahrzeugschein doch einfach zum Autoschlüssel... Wer den Schlüssel nimmt, kann dann auch gleich den Fahrzeugschein mitnehmen.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern MuE
21.12.2006, 10:34 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Wenn du Kopie mitführst kostets 10 Eur soweit ich weiß.

Und auch den Fahrzeugschein sollte man nicht im Auto behalten... Machs so wie von DaReakAd vorgeschlagen...

Du kannst glaub ich eine Kopie beim Zulassungsamt machen lassen, was da kostet -> kein Plan, soferns überhaupt möglich ist.
Hatte mein Auto mit 2 Fahrzeugscheinen bekommen. (+Fahrzeugbrief) ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Crashkid
21.12.2006, 10:49 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

@ DaRealAd

und wenn beide nen eigenen Schlüssel haben? :P

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Dr.Hasenbein
21.12.2006, 11:16 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

nehme auch immer nur eine kopie meines fahrzeugSCHEINS mit und hatte damit noch nie probleme. auch bei einem unverschuldeten unfall wurde dieser von den cops ohne murren akzeptiert.

rechtlich gesehen reicht es jedoch nicht aus, nur die kopie mitzuführen. würde dich dann im schlimmsten fall 10€ kosten....

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
22.12.2006, 13:53 Uhr

zu: Fahrzeugbrief?!

Wieso darf man sich nicht mehrere FahrzeugSCHEINE drucken lassen? Schließlich bekommt man ja auch mehrere Schlüssel zum Auto dazu. Und ich seh da keine Betrugsmöglichkeiten, wenn ich jetzt mehrere KFZ Scheine von einem Auto habe.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-003 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem Bahnübergang mit Blinklichtanlage und Halbschranke. Das rote Blinklicht leuchtet auf; die Halbschranke ist noch geöffnet. Wie verhalten Sie sich?

Vor dem Andreaskreuz warten

Den Bahnübergang überqueren, wenn kein Schienenfahrzeug in Sicht ist

Weiterfahren, solange die Halbschranke noch geöffnet ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-013-B

Nur Warnzeichen geben und weiterfahren

Abbremsen und notfalls anhalten

Links weiterfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143 / 3 Fehlerpunkte

Was ist bei diesen Verkehrszeichen zu beachten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-143

Beim Verlassen der Kreisfahrbahn ist zu blinken

Dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn ist Vorfahrt zu gewähren

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist zu blinken