Lilifood
12.10.2006, 16:21 Uhr
Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
Bin in meiner Probezeit schon zwei mal Auffällig geworden (sprich Punkte bekommen) jetzt bin ich zum 3. mal geblitzt worden (weiß nicht genau wieviel ich zu schnell war) bin aber noch innerhalb der 2 Monats Frist wo ich mich zu einer freiwilligen Beratung anmelden kann, hat dieses 3. mal wo ich dann geblitzt worde eigentlich auswirkungen auf meine Probezeit ?? Bei der 2 Monats Frist (nach ersten mal auffällig werden) zum Aufbauseminar gibts doch auch keine Auswirkungen auf die Probezeit oder ??
Kann mir bitte jemand weiter helfen !!
Danke im Vorraus.
DaRealAd
12.10.2006, 17:26 Uhr
zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
Solang die 2 Monats Frist für die vekehrspsychologische Beratung noch nicht abgelaufen UND du noch nicht an der Beratung teilgenommen hast, hat der dritte Verst0ß noch keine Folgen. Aber du solltest etwas vorsichter fahren, weil beim nächsten Verstoß danach bist du den Schein los ...
merlin
12.10.2006, 23:07 Uhr
zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
Ich glaube ich habe eine schlechte Nachricht. Deine Probezeit beträgt schon nach dem ersten "Ding" 4 Jahre. Der Kurs hat damit nichts zu tun. Die Psychoberatung bringt den Abbau von 2 Punkten und eventuell Einsicht in die Notwendigkeit. Beim Zweiten mal gibt es eine Ermahnung und beim dritten wird der Führerschein eingezogen. Aber die Behörden arbeiten auch da sehr langsam...
Lilifood
12.10.2006, 23:44 Uhr
zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
@merlin
Das ist wohl war (meine Probezeit beträgt 4 Jahre von denen schon 3 rum sind) aber es geht mir um diese 2 Monats Frist für diese Psychoberatung in denen man z.B mit 21 Km/h zu schnell geblitzt werden kann und das trotzdem keine Auswirkungen auf den weiteren verlauf der Probezeit hat sprich: Der Führerschein wird NICHT entzogen weil das dritte Delikt ja in dieser besagten 2 Monats Frist passiert ist.
Ist das jetzt so oder nicht ????
Lilifood
12.10.2006, 23:58 Uhr
zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
ich noch mal........
das steht ja auch so bei euch im Bußgeldrechner
>Wichtiger Hinweis: Wenn der Verstoß zwar innerhalb der Probezeit, aber noch vor Beendigung der oben genannten 2-Monats-Frist begangen wurde, ergeben sich daraus keine Konsequenzen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.<
Bedeutet das jetzt ich muss mich noch nicht mal an solch einem Seminar angemeldet haben und mir passiert trotzdem nix weil das ja in dieser besagten 2 Monats Frist passiert ist ??
Hat da jemand Erfahrung mit ???
HELP
merlin
13.10.2006, 07:24 Uhr
zu: Wenn 3 mal auffällig in der Probezeit ?!?!?
Diese sogenannte "Schwellenfrist" liegt im Ermessensspielraum der Behörde .