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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern nikeman
01.10.2006, 15:18 Uhr

Bald Rollerführerschein ab 15?

Hey Leute. Ich weiß, dass man den Rollerführerschein erst ab 16 machen darf, aber ein Bekannter von mir hat mir erzählt, dass man ab 01.04.07 den Rollerführerschein (Klasse M) ab 15 machen darf. Ich wollte mich im Internet darüber informieren, doch ich habe keinerlei Infos gefunden. Jetz suche ich hier Rat. Der Rollerführerschein ab 15 würde sich bei mir besonders lohnen, da ich im März nächsten Jahres 15 werde. Danke schon mal im Vorraus für die Info.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Capt. Farrell
01.10.2006, 15:25 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Ich kenn mich da jetzt nicht aus, aber wenn man dazu nichts im Internet findet, wird's auch nicht so sein...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Ping
01.10.2006, 16:26 Uhr

zu: Bald Rollerführerschein ab 15?

Stimmt nicht!

Ist und war nur ein dummes Gerücht! Klasse M ist weiterhin erst ab 16 machbar!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136 / 3 Fehlerpunkte

Was endet hier?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-136

Eine Zone mit absolutem Haltverbot

Vorausgegangene Streckenverbote

Eine Zone mit eingeschränktem Haltverbot

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.04-102 / 3 Fehlerpunkte

Kann es gefährlich werden, wenn man von einer hell erleuchteten in eine dunkle Straße einbiegt?

Ja, weil Fußgänger schlechter zu erkennen sind

Ja, weil sich die Augen nicht so schnell an die Dunkelheit anpassen können

Nein, wenn Sie mit Abblendlicht fahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008 / 3 Fehlerpunkte

Wann darf bei dieser Ampel mit Grünpfeilschild nach rechts abgebogen werden?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.37-008

Wenn eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist

Wenn nur einzelne Fußgänger geringfügig behindert werden

Wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger und Fahrzeuge im Querverkehr, ausgeschlossen ist