Freedan
06.07.2006, 09:30 Uhr
Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?
Erst mal hi an alle da draussen:)
Werde morgen 18 also am 7.7! Und habe den Führerschein mit 17 schon seit dem 30.März 2006!
Und ich wollte nun gerne mal wissen ob ich heute nacht, naja eher morgen schon ab 24 uhr fahren dürfte!?
Dann ist das doch das selbe als hätte ich den Führerschein vergessen oder, falls eine Kontrolle droht und ich müsste nur 20Euro strafe zahlen!?
Danke an alle antworten!
steinboeckin
06.07.2006, 11:06 Uhr
zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?
Hallo freedan,
§ 48 a Abs. 2 FeV:
"Die Fahrerlaubnis ist mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur dann Gebrauch gemacht werden darf, wenn der Fahrerlaubnisinhaber während des Führens des Kraftfahrzeuges von mindestens einer namentlich benannten Person, ( ... ), begleitet wird (begleitende Person). Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter ( ... ) erreicht hat.
Abs. 3: "Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung ( ... ) auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.
Gruß
steinboeckin
Guckst du hier:
http://www.fahrtipps.de/forum/lesen.php?nr=14729&a
mp;forum=2
TheOneAndOnly89
06.07.2006, 11:47 Uhr
zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?
Gilt das auch, wenn man die Sondergenehmigung für den Führerschein mit 17 vor dem 1. März 2006 bekommen hat (in Niedersachsen)?
Mein Fahrlehrer hat nämlich erzählt, dass man NUR alleine fahren darf, wenn man 17 ist UND den Kartenführerschein dabei hat.
Ansonsten muss man auch mit 18 mit seinen Eltern fahren meint er.
Stimmt das?
TheOneAndOnly89
06.07.2006, 11:57 Uhr
zu: Sehr wichtig!! Autofahren mit 18?
"...wenn man 18 ist UND den Kartenführerschein dabei hat."
meine ich ;)