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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi1985
24.04.2006, 21:25 Uhr

Klasse A erst mit 25????

Hallöchen!

Ich (21) ; Führerscheinklasse B seit 2004 ; möchte gerne meinen Motoradführerschein machen und wüsste gern, ob ich tatsächlich erst meinen Schein in dieser komischen beschränkten Klasse machen muss und dann hinterher nochmal in der unbeschränkten Klasse!!?? Steig da nicht so ganz durch...

Hoffe jemand kann mir da helfen und mir das mal deutlich erklären...

Mfg; Steffi1985

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern steffi1985
24.04.2006, 21:43 Uhr

zu: Klasse A erst mit 25????

Supi, danke!!!
Hilft mir auf jeden Fall weiter...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
24.04.2006, 22:28 Uhr

zu: Klasse A erst mit 25????

Aber vewechsel da nicht diese 2 Jahre mit der Probezeit, die haben nichts miteinander zu tun.

UNd du darfst nach ablauf der 2 Jahre A unbeschränkt fahren, ohne ienen neunen Schein zu beantragen.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist in dieser Situation richtig? (Warnblinklicht an)

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-110-B

Auf beiden Fahrstreifen muss angehalten werden, wenn sonst Fahrgäste gefährdet würden

Auf beiden Fahrstreifen darf höchstens mit Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbeigefahren werden

Die Fahrzeuge auf dem linken Fahrstreifen dürfen ohne besondere Vorsicht an dem Bus vorbeifahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.17-101 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann auch mit Abblendlicht der Gegenverkehr geblendet werden?

Durch zu hoch eingestellte Scheinwerfer

Durch falsche Beladung

Durch falsch eingesetzte Glühlampen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-144

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren