Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)


 
(- Beitrag wird nicht angezeigt -)
 
Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern crnf
10.04.2006, 18:15 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Ganz einfach:
Nein.

Ausführlicher:
Du darfst nur in Begleitung der eingetragenen Begleitperson fahren. Du kannst versucehn eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, welche aber höchstwahrscheinlich nicht durchkommt.

Wenn du tatsächlich auf jeden Fall scnell zur Feuerwache musst und die so weit weg ist, kannste ja über die Anschaffung eines Rollers (50ccm 45km/h) nachdenken, den darfste auch alleine fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
10.04.2006, 18:45 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

holger, ist "einzigester" der Superlativ von "einziger" - *gg*

Ansonsten... die Bunde wird schon nicht abbrennen, hat ja auch schon geklappt, bevor Du den FS-17 hattest. Und das Gesetz sieht für solch einen Fall auch keine Ausnahme vor.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
11.04.2006, 00:29 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

"hab nur eine Bedingung (ich seh s mal so, wie wenn ich eine Brille bräuchte), ich mein, mir is schon klar, dass ich im Zweifelsfall vielleicht ne strafe bekäme, nur denk ich halt dass die bei weitem nicht so schlimm ist, als hätt ich kein Führerschein"

Ja das stimmt in gewisser Hinsicht. Die Strafe (laut Katalog) beträgt 150 EURO, einige Punkte und den Entzug der Genehmigung. Also darfste dann erst mit 18 wieder ran, dafür aber dann auch alleine :-)

Warum man dafür keine Genehmigung bekommt, weiß ich auch nicht. Aber wenn es danach geht würde jeder irgendwelche Gründe finden. Außerdem kannste ja auch mim Fahrrad fahren, machen die bei uns im Ort auch öfters. Oder einfach warten bis du 18 bist, darfst dir dann auch ein Blaulicht auf den Privatwagen setzen. Und wenn einer sagt "nein darfste nicht" usw... sollte derjenige sich mal die Gestze angucken. Bin nur zu faul das rauszusuchen. Aber du darfst dir das Blinklicht aufs Dach setzen um zur Wache zu fahren.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Lizzard
11.04.2006, 00:56 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Der Admin wird pennen und von unserer Nachtschwärmerei nix mitbekommen :-D

Oder die Leute haben bis zu seinen Eingreifen das Interesse verloren...

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2006, 11:28 Uhr

@security

"Warum man dafür keine Genehmigung bekommt, weiß ich auch nicht. "

Hauptsächlich aus versicherungstechnischen Gründen, da ein nicht 18-jähriger in deutschland nicht volljährig ist. Und vorallem, weil die Notwendigkeit nicht besteht. Die gesetzlich vorgeschriebene Versorgung durch Feuerwehren wird ja nicht eingeschränkt dadurch, daß 17-jährige nicht zur Wache fahren dürfen.

"Oder einfach warten bis du 18 bist, darfst dir dann auch ein Blaulicht auf den Privatwagen setzen. Und wenn einer sagt "nein darfste nicht" usw... sollte derjenige sich mal die Gestze angucken"

Das ist eindeutig verboten... ohne Dir zu nahe treten zu wollen... wirf doch auch mal einen Blick in die Gesetze ;)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2006, 11:30 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

...oder zu zitierst hier mal die Gesetzesstelle rein, die das Aufsetzen eines Blaulichts erlaubt, dann hhalte ich sofort meinen Mund :))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Speedy
11.04.2006, 12:19 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Und was machen Feuerwehrleute die kein Auto haben? sich so ein Blaulicht aufn Kopf schnallen und laut LAAAAAALÜLÄLÄÄÄ oder WIU WIU schreien?

:o))))))))))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
11.04.2006, 12:26 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Kann auch sein dass ich irre, aber ich kenne selber zwei Leute (einer bei FFW und einer beim Katastrophenschutz) und die haben auch Blaulichter für ihre Privatwagen. Und die haben dafür die Erlaubnis ihrer "Chefs" bekommen.

Dann hätt ich gern mal en plausiblen Grund warum man das denn eurer Meinung nach nicht darf? Und jetzt zitiert nicht irgendwelche Gesetze. Es ist ja wohl hirnrissig, dass die FFW mit Tatütata zum Einsatz fahren darf, aber die Leutchen die erstmal zur Wache müssen müssen sich an die Regeln halten? Why?

Ist ja cool, dann hab ich ja nach eurer Meinung Schwerstverbrecher als Freunde, cool   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2006, 13:09 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

"Und jetzt zitiert nicht irgendwelche Gesetze. Es ist ja wohl hirnrissig, dass die FFW mit Tatütata zum Einsatz fahren darf, aber die Leutchen die erstmal zur Wache müssen müssen sich an die Regeln halten? Why?"

Na ja... die Gesetze sind nun mal bindend, und nach denen ist es verboten. Aber ich darf sie ja nicht zitieren :(

Übrigens müssen sie sich nicht ganz an die Regeln halten, auf dem Weg zur Wache genißen die Feuerwehrleute Sonderrechte gemäß § 35 StVO (darf ich hier ja auch nicht zitieren).

Übrigens darf der Chef der FF die Gesetze auch nicht beugen. In bestimmten Fällen werden Genehmigungen für diese Blaulichtanfahrten erteilt, beispielsweise bei Gemeindebrandmeistern oder so. Dann muß dem aber entweder ein Einsatzfahrzeug ab der Haustür zur Verfügung stehen oder im Fahrzeugschein des Privat-PKWs muß selbiges als Einsatzfahrzeug gekennzeichnet werden. Dann darf so eine Magnetleuchte verwendet werden.

Schwerstverbrecher sind deie Freunde so nicht, sie machen sich nur einger Ordnungswidrigkeiten schuldig.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Security_neu
11.04.2006, 17:40 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

"Übrigens müssen sie sich nicht ganz an die Regeln halten, auf dem Weg zur Wache genißen die Feuerwehrleute Sonderrechte gemäß § 35 StVO"

Was meinst du denn worauf ich ganze Zeit hinaus will?? Und wie genieße ich sonderrechte? Am Besten mit nem Blaulicht ;-))

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern HansWerner
11.04.2006, 17:46 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

In Russland kann sich dieses Mit-Blaulicht-Und-Ohne-Regeln-Fahrrecht jedermann kaufen (genügend Kleingeld vorausgesetzt)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2006, 20:18 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

"Was meinst du denn worauf ich ganze Zeit hinaus will?? Und wie genieße ich sonderrechte? Am Besten mit nem Blaulicht ;-))"

Ganz falsch. Die Sonderrechte sind unabhängig vom Blaulicht. Und die Benutzung eines solchen ist wiederum ausdrücklich verboten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
11.04.2006, 20:19 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Im Betzug auf Sonderrechte solltest Du Dir mal § 35 StVO durchlesen.
Und wenn Du was über die Benutzung des Blaulichtes wissen willst, führe Dir mal § 38 StVO zu Gemüte.
Sind beide nicht lang und recht eindeutig; da erfährst Du alles :)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.04.2006, 11:08 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

na, gelesen? hehe ;)

Der Gesetzgeber möchte ganz bewusst vor einer Inflation der Blaulichtfahrten schützen. Daher ist die Gruppe der Fahrzeuge, die mit einem Blaulicht ausgestattet sein dürfen (was NICHTS mit Sonderrechten zu tun hat), absichtlich sehr klein gehalten. Die Verwendung eines Blaulichts bei Anfahrt zum Gerätehaus ist schlichtweg einfach nicht notwendig, da durch das Verbot die Versorgung durch die FF nicht eingeschränkt wird.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hades
12.04.2006, 14:14 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Mal ganz unabhängig von der Diskussion über die §§ 35 und 38 StVO...

§ 74 (5) FeV" Die Bundeswehr, die Polizei, die Bundespolizei, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist."

§ 74 (5) FeV erlaubt also das Abweichen von den Vorschriften der FeV, folglich auch das Abweichen von der Auflage nur in Begleitung der eingetragenen Personen ein Kfz der Klasse B zu führen.
Da du als Feuerwehrmann eine Hoheitliche Aufgabe wahrnimmst, und dein schnellst mögliches Erscheinen auf eurer Wache für die Erfüllung der Aufgabe (Brände löschen, Verletzte aus Autowracks schneiden etc.) auch dringend geboten ist, sehe ich da kein Problem.

Wenn du aber zu Fuß eben so schnell oder nur geringfügig später an der Wache eintriffst habe ich mit der dringenden Gebotenheit so meine Probleme.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern durbanZA
12.04.2006, 20:06 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Hades, das sehe ich nicht ganz so. Im vorliegenden Fall muß eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern stattfinden.
Es gab vergleichbare Fälle, in denen FFler ohne FS mit dem PKW zur Wache gefahren sind. Ist was anderes, ok, aber da haben die Gerichte gegen die FFler entschieden. Ich denke, genauso wäre es bei B17- Kandidaten. Keine Versicherugn der Welt würde im Falle eines Unfalls warten. Und da normalerweise die Eila zwar geboten ist, es aber auf 1 oder 2 Minuten bei einzelnen Feuerwehrleuten nicht ankommt, denke ich nicht, daß § 74 FeV hier greift.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Führerschein ab 17 Inhaber
15.04.2006, 20:00 Uhr

zu: Führerschein mit 17 allein fahren

Huhu, soll das alles sein?

"Die Strafe (laut Katalog) beträgt 150 EURO, einige Punkte und den Entzug der Genehmigung. Also darfste dann erst mit 18 wieder ran, dafür aber dann auch alleine :-) "


Also ich habe den Führerschein ab 17...
Wenn ich jetzt ohne BGeleitung fahren, kriege ich den dann schon mit 18 wieder? Oder wie ist die Reglung da genau?

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.8.01-001 / 3 Fehlerpunkte

Was wird in das Verkehrszentralregister eingetragen?

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld

Straftaten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr

Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Verwarnungsgeld

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.05-001 / 3 Fehlerpunkte

Wo führt schnelles Fahren häufig zu Unfällen?

An Fußgängerüberwegen

In Kurven

An Straßenkreuzungen und -einmündungen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B / 3 Fehlerpunkte

Worauf stellen Sie sich ein?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-109-B

Dass der

- Bremsweg länger wird

- Busfahrer Sie vorbeifahren lässt

- Bus sofort anfährt