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Führerschein (D)

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29.03.2006, 14:24 Uhr

So ein Durcheinander mit den neuen Führerscheinen

Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen
>
> Ich habe vor die Klasse CE zu machen muss man jetzt erst die klasse C
machen und dann nochmal eine schriftliche und praktische Prüfung machen ?
>
> Und man muss ja auch die Klasse B haben für diese Klasse hab ich schon
erste Hilfe und einen Sehtest gemacht muß ich das jetzt Alles wiederholen
???
>
> Und was bedeutet ist das Ärztliche Gutachten ?
>
> MfG
>
> Christian Grebe

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29.03.2006, 15:11 Uhr

zu: So ein Durcheinander mit den neuen Führerscheinen

Du musst für Klasse C und CE zwei getrennte Praxisprüfungen ablegen. Die Theorieprüfung kann gemeinsam stattfinden und auch bei der Fahrausbildung musst du nicht beide Klassen komplett machen, sondern du sparst dir ein paar Sonderfahrten, dadurch dass du beide Klassen auf einmal machst.

Für Klasse B hast du nur einen Kurs in "lebensrettenden Sofortmaßnahmen" gemacht, jetzt brauchst du den "großen" Erste Hilfe Kurs, daher musst du ihn neu machen. Beim Sehtest ist es das gleiche, für Klasse C/CE brauchst du ein augenärztliches Zeugnis, der normale Sehtest (der wäre übrigens auch nur 2 Jahre gültig) reicht nicht.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.10-005 / 3 Fehlerpunkte

Sie kommen aus einer Straße mit abgesenktem Bordstein und wollen in eine andere Straße einbiegen. Von links kommt ein Pkw. Was gilt hier?

Die Regel "rechts vor links"

Der abgesenkte Bordstein ist für die Wartepflicht ohne Bedeutung

Wer über einen abgesenkten Bordstein in eine Straße einfährt, ist wartepflichtig

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.5.01-102 / 3 Fehlerpunkte

Wodurch kann beim Fahren eine vermeidbare Lärmbelästigung entstehen?

Durch Fahren mit niedriger Drehzahl

Durch schadhafte Schalldämpfer

Durch unnötig starkes Beschleunigen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-111 / 3 Fehlerpunkte

Was müssen Sie beim Überholen hinsichtlich des Abstandes beachten?

Zu mehrspurigen Fahrzeugen größeren Seitenabstand einhalten als zu einspurigen

Ausreichenden Seitenabstand vor allem zu Fußgängern und Radfahrern einhalten

Den Überholten beim Wiedereinordnen nicht behindern