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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern deMario
06.02.2006, 19:45 Uhr

Führerscheinfrage !

1.Hallo leute, also ich hätte da mal eine Frage und zwar ich hab ja den Rollerführerschein vor nem jahr gemacht und da steht drin als schlüsselzahl das ich ne Brille brauch, jetzt aber hab ich kein Bock mehr ne Brille zu tragen, das Problem könnte mein vor kurzem erworbener autoführerschein "begleitetes fahren mit 17" lösen, kann ich wenn ich von polizisten angehalten werde auch den vorläufigen Autoführerschein vorzeigen oder muss ich den Rollerführerschein zeigen?

2. Darf ich eigentlich mit dem erworbenen autoführerschein mit 17 großequads fahren also mehr wie 50 qm3? Also auch trikes u.s.w?Oder überhaupt irgendwas

3.Was könnte auf mich zukommen seitens der polizei wenn die mich anhalten während ich mit dem roller unterwegs bin und keine Betriebserlaubnis dabei hab? finde die nämlich net

Für ausführliche und individuelle Beratungen würde ich mich sehr freuen,besonders von Herrn Holger ;-)

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B / 3 Fehlerpunkte

Welches Verhalten ist richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.3.01-027-B

Ich muss den gelben Pkw durchfahren lassen

Ich darf durchfahren

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115 / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie bei diesen Verkehrszeichen rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.40-115

Mit einer Ausweichstelle in 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn in etwa 50 m Entfernung

Mit einer verengten Fahrbahn von 50 m Länge

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier zu beachten (keine Vorfahrtstraße)?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.41-138-B

Die Mittellinie darf überfahren werden, wenn es der Gegenverkehr zulässt

Parken ist erlaubt, wenn zwischen einem parkenden Fahrzeug und der Mittellinie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m bleibt

Fahrzeuge dürfen die Mittellinie nicht überqueren oder über ihr fahren