DaRealAd
04.02.2006, 13:57 Uhr
zu: L privat
Du meinst also eine Fahrt ohne "land- oder fortwirtschaftlichen Zweck"? ... Das wäre dann Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat).
das_bin_ich
04.02.2006, 16:13 Uhr
zu: L privat
also wirklich fahren ohne führerschein?
denn man bekomt doch auch eine geringere Straße wenn man z.b. mit nem "m" n 125er gefahren ist, oder?
wieso ist das da anders?
Duff
04.02.2006, 20:40 Uhr
zu: L privat
Naja die Straße wird deswegen auch nicht schmäler werden, wenn du mit 125ccm anstatt 50ccm fährst ;).
Aber auch das ist eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wird genauso geahndet als wenn du z.b. Auto ohne jeglichen Schein fährst.
Duff
DaRealAd
05.02.2006, 01:57 Uhr
zu: L privat
Über das Strafmaß entscheid ein Richter, es kann vielleicht eine mildere Strafe geben, als wenn du gar keinen Führerschein hättest, aber trotzdem ist es an sich der gleiche Tatbestand.