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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hauaoahi
19.09.2005, 21:25 Uhr

Führerschein 1b

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ich mit meinen Führerschein 1b, den ich ca. 1981 gemacht habe, auf den Führerschein A1 umschreiben lassen muß?
Und meine zweite Frage ist, habe ich ohne weiterer Ausbildung Chancen auf Führerschein A?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2005, 22:52 Uhr

zu: Führerschein 1b

Nein, eine Umschreibepflicht gibt es nicht, der alte Schein gilt weiterhin. Und warum solltest du den A-Führeschein ohne Ausbildung bekommen? ... das gibts natürlich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-109 / 3 Fehlerpunkte

Welche Fahrzeuge dürfen nur mit besonders großem Seitenabstand überholt werden?

Fahrräder

Motorräder

Straßenbahnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-008 / 3 Fehlerpunkte

Wozu können bereits geringe Mengen Alkohol führen?

Zu verzögerter Reaktion

Zu einem Nachlassen der Hör- und Sehleistung

Zu riskanter Fahrweise

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119 / 3 Fehlerpunkte

Worauf weist dieses Verkehrszeichen hin?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.4.42-119

Auf eine Sackgasse

Auf eine für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straße

Auf eine Unterführung