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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern hauaoahi
19.09.2005, 21:25 Uhr

Führerschein 1b

Hallo,

ich möchte gerne wissen ob ich mit meinen Führerschein 1b, den ich ca. 1981 gemacht habe, auf den Führerschein A1 umschreiben lassen muß?
Und meine zweite Frage ist, habe ich ohne weiterer Ausbildung Chancen auf Führerschein A?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern DaRealAd
19.09.2005, 22:52 Uhr

zu: Führerschein 1b

Nein, eine Umschreibepflicht gibt es nicht, der alte Schein gilt weiterhin. Und warum solltest du den A-Führeschein ohne Ausbildung bekommen? ... das gibts natürlich auch nicht.

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.26-105 / 3 Fehlerpunkte

Ein Fußgängerüberweg ist verschneit; sichtbar ist nur das Hinweiszeichen "Fußgängerüberweg". Ein Fußgänger will die Fahrbahn überqueren. Was ist richtig?

Rechtzeitig und vorsichtig bremsen

Nötigenfalls anhalten, um dem Fußgänger das Überqueren zu ermöglichen

Weiterfahren, weil nur sichtbare Markierungen zu beachten sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-002 / 3 Fehlerpunkte

Wo ist das Parken verboten?

Am Fahrbahnrand, wenn hierdurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird

Auf Vorfahrtstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften

Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B / 3 Fehlerpunkte

Wie müssen Sie sich verhalten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-103-B

Früh abbremsen, um den Fußgängern deutlich zu machen, dass Sie ihnen Vortritt gewähren

Einfach durchfahren

Nur anhalten, wenn die Fußgänger nicht stehen bleiben