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Führerschein (D)


 
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25.08.2005, 20:05 Uhr

zu: Anwalt und Versicherung

Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Deines Unfallgegners. Ob ganz oder zum Teil, hängt davon ab, ob sie ihm eine Mitschuld anhängen können bzw. wollen. Zahlt die Versicherung nur zum Teil, muss sich Dein Unfallgegner mit Deiner Versicherung streiten. Du selbst musst jedenfalls nicht aus eigener Tasche dafür aufkommen. Das wäre nur möglich, wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen könnte. Also, wenn Du mit voller Absicht in ein anderes Auto reinknallst, etwa. Dann würde die Versicherung zwar auch zahlen (der Geschädigte hat schließlich einen Anspruch auf Schadenersatz), die Versicherung würde sich das Geld dann aber von Dir wieder holen. Doch wie gesagt: Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-010-B

Eines der Kinder könnte umkehren, um den Ball zu holen

Das Mädchen könnte umkehren und zu den anderen laufen

Die Kinder werden bestimmt am Fahrbahnrand warten, bis Sie vorbeigefahren sind

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B / 3 Fehlerpunkte

Wer parkt falsch?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.12-115-B

Beide Pkw

Der helle Pkw

Der dunkle Pkw

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.05-110 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen müssen Sie blinken?

Vor dem Ausscheren zum Überholen oder zum Vorbeifahren

Vor dem Wiedereinordnen nach dem Überholen

Beim Verlassen einer abknickenden Vorfahrtstraße in gerader Richtung