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Führerschein (D)


 
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25.08.2005, 20:05 Uhr

zu: Anwalt und Versicherung

Deine Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden Deines Unfallgegners. Ob ganz oder zum Teil, hängt davon ab, ob sie ihm eine Mitschuld anhängen können bzw. wollen. Zahlt die Versicherung nur zum Teil, muss sich Dein Unfallgegner mit Deiner Versicherung streiten. Du selbst musst jedenfalls nicht aus eigener Tasche dafür aufkommen. Das wäre nur möglich, wenn Deine Versicherung Dir grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachweisen könnte. Also, wenn Du mit voller Absicht in ein anderes Auto reinknallst, etwa. Dann würde die Versicherung zwar auch zahlen (der Geschädigte hat schließlich einen Anspruch auf Schadenersatz), die Versicherung würde sich das Geld dann aber von Dir wieder holen. Doch wie gesagt: Nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz!

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B / 3 Fehlerpunkte

Wer muss warten?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.2.06-002-B

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-003 / 3 Fehlerpunkte

Welche Mittel können die Fahrtüchtigkeit ähnlich beeinträchtigen wie Alkohol?

Bestimmte Medikamente und berauschende Mittel

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Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B / 3 Fehlerpunkte

Womit müssen Sie rechnen?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.07-104-B

Mit Fußgängern, die vor dem Transporter die Fahrbahn überqueren

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