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Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 14:34 Uhr

Erweiterung bei M?

Hallo,
wenn ich die Fahrerlaubnis Klasse M besitze, gelten dann für mich wenn ich den Führerschein Kl. B und A mache die Regelungen zum Ersterwerb, oder erweitere ich meinen Führerschein nur? In den Prüfungsrichtlinien steht dazu leider nichts.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.08.2005, 16:13 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Bis auf die fehlende Probezeit ist die Klasse M eine vollwertige Fahrerlaubnis, sodass es sich bei dir dann um eine Erweiterung handelt.

Das hat für dich aber nur 2 Vorteile, nämlich einen Bonus von 6 Lektionen Grundunterricht bei der Theorie und die Tatsache, dass du keinen 1.-Hilfe-Kurs mehr machen musst. Einen Bonus bei den Sonderfahrten der Klasse A gibt es nicht, da du ja für die Klasse M keine Sonderfahrten gemacht hast.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 16:33 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Bedeutet das denn nicht auch, dass ich bei der theoretischen Prüfung nur 10 statt 20 Grundfragen gestellt bekomme?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
20.08.2005, 16:39 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Ja, das ist richtig. Wenn du die Theorie für A und B zusammen machst, dann musst du 10 Fragen Grundstoff, 10 Fragen Zusatzstoff A und 10 Fragen Zusatzstoff B beantworten.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern tm
20.08.2005, 17:06 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Gut, dann kann ich ja beruhigt zur Prüfung gehen. Danke für die Hilfe.

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Thomas Ihle
20.08.2005, 19:47 Uhr

zu: Erweiterung bei M?

Und maximal 6 Fehlerpunkte pro Klasse in der Theorieprüfung !

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B / 3 Fehlerpunkte

Was ist hier richtig?

Bild zur amtlichen Prüfungsfrage Nr. 1.1.02-024-B

Wenn niemand behindert oder gefährdet wird, darf man rechts auch schneller als mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren

Die Fahrgäste müssen vor dem Einsteigen den fließenden Verkehr durchlassen

Man darf mit Schrittgeschwindigkeit rechts vorbeifahren, wenn Fahrgäste nicht behindert werden und eine Gefährdung ausgeschlossen ist

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.34-104 / 3 Fehlerpunkte

Sie haben auf einer Landstraße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach einer unübersichtlichen Stelle einen Unfall. Wie sichern Sie diese Unfallstelle ab?

Nur Warnblinklicht einschalten

Warndreieck am rechten Fahrbahnrand in ca. 100 m Entfernung aufstellen

Nachfolgenden Fahrzeuge z.B. durch Handzeichen warnen

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-104 / 3 Fehlerpunkte

Wann dürfen Sie einen unbeschrankten Bahnübergang mit Blinklichtanlage überqueren, nachdem ein Zug durchgefahren ist?

Sobald der Gegenverkehr anfährt, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Sofort nach dem Durchfahren des Zuges, auch wenn das rote Blinklicht noch leuchtet

Wenn das rote Blinklicht erloschen ist