Das FAHRTIPPS-Forum

Beiträge in diesem Forum repräsentieren nicht die Meinung der FAHRTIPPS-Redaktion. Beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen und Beispiele. Bußgeldrechner "Ich bin geblitzt worden, was erwartet mich?"
... zum Bußgeldrechner

Führerschein (D)

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pelzkugel
26.06.2005, 20:52 Uhr

weiss net wie ichs nennen soll...

wie lang vor dem 18. geburtstag darf man mit dem Führerschein anfangen?
Weiss jemand wo des steht, oder kann mir des jemand sicher und genau sagen?
Will nimmer schwarz aufm Feldweg fahren, sonder im Fahrschulauto legal   

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pelzkugel
27.06.2005, 10:57 Uhr

zu: weiss net wie ichs nennen soll...

vorher gibts da keine chance? auch net ind theorie zu gehn?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 13:18 Uhr

zu: weiss net wie ichs nennen soll...

Es ist gesetzlich nicht geregelt, wann man mit der Fahrschulausbildung anfangen darf. Du kannst also im Prinzip auch schon ein Jahr vor dem Geburtstag die Theorie besuchen und/oder Fahrstunden nehmen. Ob das aber sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage, denn du willst ja weder riesengroße Lücken zwischen den einzelnen Fahrstunden haben, noch ein Jahr lang jede Woche mehrere Fahrstunden haben.

Außerdem nehmen viele Führerscheinstellen den Antrag erst 1/2 Jahr vor dem Geburtstag an. Wann wirst du denn 18?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Pelzkugel
27.06.2005, 22:43 Uhr

zu: weiss net wie ichs nennen soll...

in 11 monaten... mein prob is das ich ja 32 theoriestunden brauch und nur dienstag abend zeit hab, des heisst ich muss ca 35 wochen vorher anfangen... und des is mehr wien halbes jahr
ich bin sonst immer in der arbeit und dafür urlaub nehmen is halt auch schwachsinnig. des nächste prob is das ich mein führerschein an meim 18. brauch. und ich da net weiss wie ichs machen soll

hab n A1, weiss net ob ich dann bei A und B weniger stunden bracuh, aber wohl auch 32 oder?

Die Diskussion –ab diesem Beitrag– als Lesezeichen/Favoriten speichern Georg_g
27.06.2005, 23:44 Uhr

zu: weiss net wie ichs nennen soll...

Für A und B zusammen brauchst du beim Vorbesitz der Klasse A1 insgesamt 12 Theorieunterrichte, nicht 32. Ein Unterricht ist dabei 90 Minuten.

..zum Seitenbeginn

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.2.19-105 / 3 Fehlerpunkte

Sie nähern sich einem beschrankten Bahnübergang. Wo müssen Sie warten, wenn Sie bei stockendem Verkehr auf dem Bahnübergang zum Stehen kommen würden?

Unmittelbar vor den Schienen

In Höhe der Schranke

Vor dem Andreaskreuz

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.06-105 / 3 Fehlerpunkte

In welchen Fällen muss das Überholen abgebrochen werden?

Wenn der Eingeholte seine Geschwindigkeit stark verringert

Wenn durch unerwarteten Gegenverkehr Gefahr besteht

Wenn der Eingeholte plötzlich beschleunigt

Amtliche Prüfungsfrage Nr. 1.1.09-001 / 3 Fehlerpunkte

Ein Kraftfahrer hat zu viel Alkohol getrunken und darf deshalb nicht mehr fahren. Wie kann er seine Fahrtüchtigkeit nicht wiederherstellen?

Indem er

- eine halbe Stunde schläft

- zwei Tassen starken Kaffee trinkt

- eine halbe Stunde spazieren geht