das_bin_ich
06.05.2005, 15:12 Uhr
1. Hilfe Schein
Hallo,
ich bin nun 15 und wollte jetzt einen erste Hilfe schein machen, und da wollte ich mal fragen ob ich diese Bescheinigung das ich den kurs mitgemacht habe auch noch in 2 jahren gilt wenn ich dan den klasse b schein machen möchte.
ist dies der fall?
danke!
mfg
jon
06.05.2005, 15:55 Uhr
zu: 1. Hilfe Schein
ist unbeschränkt gültig (aber die Suchfunktion des Forums würde auch helfen)
Security_neu
06.05.2005, 20:27 Uhr
zu: 1. Hilfe Schein
Bei uns im Straßenverkehrsamt lehnen die Scheine manchmal ab, wenn die älter als 2 oder 3 Jahre sind. Nur ob das so rechtens ist, ist fraglich....
Georg_g
06.05.2005, 20:41 Uhr
zu: 1. Hilfe Schein
Das habe ich auch schon gehört. In München soll die Behörde angeblich nur solche 1.-Hilfe-Bescheinigungen akzeptieren, die nicht älter als 2 Jahre sind.
Meines Erachtens fehlt hierfür aber die Rechtsgrundlage, denn die FeV kennt keine spezielle Fristenregelung für die lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
JanGy007
10.05.2005, 09:12 Uhr
zu: 1. Hilfe Schein
Hallo zusammen,
wie sieht das denn aus wenn ich die Bescheinigung nicht mehr habe. ...hab die damals schon für Mopped und Auto verbraucht!
Kann man sich die irgerndwo neu ausstellen lassen oder so?
Dad muss ja irgendwo aufm Amt schon eingetragen sein oder?
Gruß Jan